Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

732

 

 

Kap

Tit.

Vortrag

Festgesetzter
Betrag

 

4—3

 

III

 

 

6

 

Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive  Lehrpersonal:


a)  für  Arbeitslehrerinnen  .

b)  für  die  Konferenzvorstände  und  zur  Unterstützung  der  Konferenzpflichtigen


c)  Unterstützungen  für  dürftige  Kandidaten  des  Volksschuldienstes
während  der  Ableistung  ihrer  geseblichen  Militärdienstpflicht
aus  Staatsfonds-Allgemeine

  Beiträge  an  Schulkassen:

a)  Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000
und  mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonale  an
den  Volksschulen  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds
zugeflossenen  Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß
Art.  14  Abs.  1  des  Schulbedarfgesetzes  einschließlich  der
Dienstalters=  und  persönl.  Zulagen  des  Lehrpersonals  an  der
Heminarübungsschule  der  Kreislehrerinnenbildungsanstalt  in
München.  .

b)  Weitere  Beiträge  an  die  Schulkassen  bieser  Gemeinden  einschl.
der  Beiträge  für  Klosterschulen  aus  Kreisfonds

c)  Zuschüsse  an  die  Schulkassen  der  übrigen  Gemeinden  mit
Ortsstatuten  an  Stelle  der  seitherigen  Bewilligungen  an  das
Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  dieser  Gemeinden  aus
Staats=  und  Kreisfonds  .

d)  Weitere  Beiträge  an  die  Schultassen  dieser  Gemeinden  aus
Kreisfonds  .

e)  Sonstige  Zuschüsse  an  Schulkassen:

a)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars
6)  aus  Kreisfonds  für  weibliche  Klosterschulen
7)  aus  der  neuen  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung
  der  mit  Schullasten  überbürdeten  Gemeinden
Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausneubauten:
a)  Realexigenzbeiträge:
aa)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars
bb)  aus  allgemeinen  Kreisfonds
b)  zum  Unterhalte  von  Schulhäusern  I
c)zucchulhausneubauten
Nach  Anfall  zahlbare  Bauausgaben
Prüfungs-  und  Aufsichtskosten:

a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  Vornahme  der
ordentlichen  und  außerordentlichen  Schulvisitationen,  für  Abhaltung
  der  allgemeinen  Konferenzen  nach  §  14  der  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  9.  Dez.  1908  —  M.  Bl.  f.  K.  u.  Sch.A.

S.  541  —,  dann  für  Formularpapiere,  Realexigenzausgaben
und  Literalien  .

 

32  000—
23000

615  32874

190  0  —

l

54  008  98
4  30875

3264/76
16  273/46

——–]  —

1  99750
1  909|87

200  000.—
1504

 

 

25  000|—