Von dem Lehrplan, dem Unterricht und
den Pruͤfungen.
. 15.
Die Fächer, in welchen die Seminaristen
im Laufe von zwei Jahren unterrichtet
werden, sind:
Religions= und Sittenlehre,
deutsche Sprache,
biblische, allgemeine und vaterländische
Geschichte,
Arithmetik, Algebra und ebene Geometrie,
Logik,
das Wichtigere aus der Naturlehre,
Erdbeschreibung,
Kenntniß des Menschen, seiner Anlagen,
Entwicklung und Bestimmung,
Erziehungs= und Unterrichts-Lehre,
Schulamts= Praxis,
Theorie der Musik, und Anleitung
zum General-Baß neben den Uebungen
im Elavier= und Orgelspiel.
Die Form des Unterrichts und der Umfang
deffelben in den einzelnen Lehrfächern
richten sich nach dem Vedürfniß der künstigen
Lehrer an den Volks-Schulen.
Die Uebungen im Deklamiren, Schönschreiben
und Zeichnen werden fortgesetz.
Auch wird Unterricht im Gartenbau, und
in der Baum- und Bienenzucht ertheilt,
und Anleitung zu Beforgung der Meß-III.
nerei: Geschäfte, Behandlung der Uhren
und Orgeln gegeben.
. 16.
Jede Abtheilung besucht im letzten Halbjahr
ihres Ausenthalts im Seminar den
Unterricht im Taubstummen= und Blinden
Institut zu Gmünd.
5. 17.
Der besondere Lehrplan des Semfnars
wird halbjährlich von bem Vorstand und
den beiden Hauptlehrern entworfen, und
von dem katholischen Kirchenrath festgesetzt.
5. 13.
Am Schlusse eines jeden Monats werden
die Zöglinge über das, was in diesem
Monat gelehrt wurde, in Gegenwart des
Rektors geprüft.
Außerdem finden in jedem Jahr zwei
Haupt-Prüfungen Statt, die eine im Monat
December, die andere im Monat Mai.
Die lebßtere wird öffentlich in Gegenwart
eines Mitglieds vom katholischen Kirchenrath
vorgenommen.
. 19.
Nach beendigtem Bildungslauf im Seminar
wird mit den Seminaristen bei dem
batholischen Kirchenrath eline Prüfung vorgenommen,
nach deren Ergebniß sie entweder
zu Schulamts-Gehülfen für befähigt
erklärt, oder zu weiterer Vorbereitung an-