Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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D)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Kriegswesens.

Des  Ober-Rekrutirungsraths.
Verfügung,  die  Aushebung  für  das  Jahr  1845  betreffend.

Wegen  Vorbereitung  der  Aushebung  für  das  Jahr  1845  werden  die  damit  beauftragten
Behörden  auf  die  6H.  8  ff.  der  unter  dem  30.  December  1843  (Reg.  Blatt  Nr.  3  vom  300“
1844)  erlassenen  Instruktion  zu  Vollziehung  des  Gesetzes  über  die  Verpflichtung  zum  Krieg
dienste  verwiesen.  en

Unter  Bezugnahme  hierauf  wird  den  K.  Oberämtern  aufgegeben,  die  dort  angegebem
Termine  genau  einzuhalten,  und  in  den  Gemeinden  gehörig  bekannt  zu  machen,  auch  länae
bis  zum  8.  Januar  1845  Anzeige  hieher  zu  erstatten,  daß  die  Orts-Rekrutirungslisten  "
Oberamte  eingekommen  seyen.  -

Stuttgart  den  25.  October  1844.  Göriz.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  ftehende  Forstan
Crailsbeim  haben  sich  innerbalb  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Jaxtkreises  vo
schriftmäßig  zu  melden.  for-2)

  Die  Bewerber  um  die  erledigte  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Reviersto
stersstelle  zu  Hochberg,  Forstamts  Reichenberg,  werden  aufgefordert,  innerhalb  vier  Wo
bei  der  Finanzkammer  des  Neckarkreises  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.  il.

3)  Durch  die  Ernennung  des  Subregens  Haas  zum  Dom=  und  Stadkaplan  zum  boie
Martin,  verbunden  mit  der  Verwaltung  der  Dom=  und  Stadtpfarrei  Rottenburg,  l  de
Subregensstelle  am  Priesterseminar  in  Crledigung  gekommen,  mit  welchem  eine  jährli
Besoldung  von  500  fl.,  freie  Wohnung,  Heizung  und  Verpflegung  verbunden  ist.  Die  Bewe
ber  um  diese  Stelle  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  Landesbischof  zu  melden,

4)  Die  Bewerber  um  eine  bei  der  Regierung  des  Donarukreises  erledigte  Kan,
sühgisientene  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  jenem  Collegium  vorschri
mäßig  zu  melden.  .-5)

  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Buchhaltersstelle  bei  dem  Cameralamt  Sinvelfin.
gen  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  vortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig  zu  meseen

6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Buchhaltersstelle  bei  dem  Cameralamt  Heid  enhe,
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig  zu  ie  ten

Die  Bewerber  um  die  erledigte  Buchyaltersstelle  bei  dem  Cameralamt  Weinga#on.
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig  zu  me

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Gedruckt  bei  G.  Hasselhrink.