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wenn statt dessen für je 3000 Gramm Butter oder Margarine 4 000 Gramm
süße gute Marmelade mitgenommen werden. Der Butter= oder Margarinevorrath
ist jedoch zuerst zu verzehren.
Für Reisen, deren wahrscheinliche längste Dauer achtzig Tage oder mehr
beträgt, müssen für jeden Reisenden 600 Gramm Zitronensaft, sowie außer der unter
Ziffer 22 vorgeschriebenen Menge Zucker 600 Gramm Lucker mitgenommen
werden zur Bereitung von Limonade, welche vom zweiundzwanzigsten Tage der
Reise ab den Auswanderern taglich als Getränk verabreicht werden muß.
Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, daß für die an Bord befindlichen
Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren täglich leichte Speisen, als Haferschleim,
Graupen, Milchreis u. s. w. verabreicht werden.
Außer dem Proviante müssen mitgenommen werden: Besen, die nöthige
Menge Brennöl (mit Ausnahme von Petroleum) oder Lichte; ferner auf Segel-
schiffen an Feuerung zum Kochen für einhundert Reisende für je zehn Tage
10 Hektoliter Steinkohlen und 1½ Kubikmeter Holz, für eine größere Anzahl
von Reisenden im Verhältnisse mehr.
Für die Schiffsmannschaft sind mindestens dieselben Rationen wie für die
Reisenden mitzunehmen, wobei die Besichtiger sachgemäße Abweichungen gestatten
können.