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Betrag,Darunter
— für das fünft
Z Ausgabe. Rechnungs. künftig
S « ,wealled.
jahr 1889. wegfallen
Mark. Mark.
L Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
a) Preußen etc. 27 612 —
b) Sachsen 1 296 —
e) Württemberg .. .. . . . .. . . .. .. . . . . . . .. 144 —
d) Bayern: 288 —
— 29340 —
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen.
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
und deren Angehörien 130 000 —
2. An Bayern -............ 16594 —
— 146 594 —
83. 1/4. Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu
Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1
der fortdauernden Ausgaben)) Pensionszuschüsse
und Unterstützugen 3 550 000 —
84.1/11.Invaltdeanst1tute ·
a)Preußen etc............ ·............. 313 695 12 312
b) Sachsen . .. — —
c) Württemberg .. .. .. . . . . .. . . . .. . . . ... 9649 —
d) an Bayern . . .. 41273 —
-864 61112312
Summe XIV .27938 539 12 312
Anmerkung.
Zu Kapitel 1 bis 84 und Einnahme-
Kapitel 3 bis 4. Ersparnisse, welche bei den
Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Dienst-
einkünften etatsmäßiger Beamten, Offiziere und
Aerzte dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig
nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht
versehen werden können, sind der Reichskasse
zuzuführen.
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