Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

167 
  
  
  
  
  
  
Betrag,Darunter 
— für das fünft 
Z Ausgabe. Rechnungs. künftig 
S « ,wealled. 
jahr 1889. wegfallen 
Mark. Mark. 
L Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes 
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): 
a) Preußen etc. 27 612 — 
b) Sachsen 1 296 — 
e) Württemberg .. .. . . . .. . . .. .. . . . . . . .. 144 — 
d) Bayern: 288 — 
— 29340 — 
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen 
und deren Angehörien 130 000 — 
2. An Bayern -............ 16594 — 
— 146 594 — 
83. 1/4. Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu 
Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 
der fortdauernden Ausgaben)) Pensionszuschüsse 
und Unterstützugen 3 550 000 — 
84.1/11.Invaltdeanst1tute · 
a)Preußen   etc............ ·............. 313 695 12 312 
b) Sachsen . .. — — 
c) Württemberg .. .. .. . . . . .. . . . .. . . . ... 9649 — 
d) an Bayern . . .. 41273 — 
-864 61112312 
Summe XIV .27938 539 12 312 
  
  
Anmerkung. 
Zu Kapitel 1 bis 84 und Einnahme- 
Kapitel 3 bis 4. Ersparnisse, welche bei den 
Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Dienst- 
einkünften etatsmäßiger Beamten, Offiziere und 
Aerzte dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig 
nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht 
versehen werden können, sind der Reichskasse 
zuzuführen. 
  
28“ 
 
	        
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