Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

FI. 
Bescheinigung des Aufgebots. 
und 
Standesamtliche Ermächtigung.*) 
Der unterzeichnete Standesbeamte des Grossherzoglich badischen Standesamts in Freiburg 
bescheinigt hiermit, daß zum Zwecke der Eheschließung zwischen 
1. dem Gastwirthe Friedrich Ilgner 
  
  
  
  
  
zu Freiburg, 
wohnhaft in Freiburg, 
Sohn des Gastwirths Josef Friedrich Otto Ilgner und seiner Ehefrau Catharina, 
geborenen Deutsch, wohnhaft in Freiburg 
  
  
  
  
  
  
2. der Lehrerin Susanne Barbara Spiegelhalter — 
— — „geboren am 3. April 1879 
  
  
zu Emmendingen, 
wohnhaft in Emmendingen, 
Tochter des verstorbenen Weinbauers Berthold Spiegelhalter, zuletzt wohnhaft in Emmen—- 
dingen, und seiner Ehefrau Barbara, geborenen Sonntag, wohnhaft in Emmendingen, 
  
  
  
  
das Aufgebot vorschriftsmäßig durch Aushang am Rathaus 
in Freiburg vom 23. April bis 8. Mai 1907 
  
  
  
und am Rathaus in Emmendingen vom 25. April 5bis 10. Mai 1901 
  
  
  
  
........................................ Freiburg am 12.Mai 1901. 
  
Der Standesbeamte. 
(Siegel.) A. 
*) Ist nur die Bescheinigung des Aufgebots zu ertheilen, so sind die Worte und standesamtliche Er- 
mächtigung sowie der Schlußsatz zu durchstreichen. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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