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(Nr. 2592.) Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 1. Juli 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths
und des Reichstags, für die Zeit nach dem 30. Juli 1899 was folgt:
Der Bundesrath wird ermächtigt, den Angehörigen und den Erzeugnissen
des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland sowie den An-
gehörigen und den Erzeugnissen britischer Kolonien und auswärtiger Besitzungen
bis zum 30. Juli 1900 diejenigen Vortheile einzuräumen, die seitens des Reichs den
Angehörigen oder den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Traveminde, den 1. Juli 1899.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Posadowsky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.