Full text : Aktenstücke zur neuesten Geschichte Preußens 1863. I. Verwarnungen. Erstes Heft. (1)

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Ueberschrift:  „Miloslaw,  15.  Juli“  läßt  gleichfalls  das  Bestreben  deutlich  erkennen,
die  Anordnungen  der  Behörden  durch  Behauptung  ganz  unrichtiger,  entstellter  und
gehäfsig  dargestellter  Thatsachen  dem  Hasse  auszusetzen  und  den  öffentlichen  Frieden
durch  Aufreizung  der  Angehörigen  des  Staates  gegen  einander  zu  gefährden.

Das  gleiche  Bestreben  tritt  in  dem  in  Nr.  166  vom  20.  d.  M.,  Seite  3,
Spalte  1  befindlichen  Artikel  mit  der  Ueberschrift:  „Ueber  die  Vorfälle  an  der
Grenze  bei  Miloslaw“  unzweideutig  hervor.

Endlich  ist  der  in  Nr.  168  vom  22.  d.  M.,  Seite  1,  Spalte  1  befindliche
Artikel  d.  d.  Berlin,  21.  Juli,  beginnend  mit  den  Worten:  „Der  wackere  Walesrode,“
  augenscheinlich  bestrebt,  die  Einrichtungen  des  Staats  und  die  Anordnungen
der  Behörden  durch  entstellte  und  gehässig  dargestellte  Thatsachen  und  durch  Verhöhnungen
  dem  Hasse  und  der  Verachtung  auszusetzen  und  zum  Ungehorsam  gegen
die  Gesetze  anzureizen.

Diese  in  der  neuesten  Zeit  von  der  „Ostdeutschen  Zeitung“  an  den  Tag  gelegte
  Haltung,  der  die  Gesammthaltung,  welche  diese  Zeitung  trotz  der  Ihnen  unter
  dem  8.  Juni  d.  J.  ertheilten  Verwarnung  schon  bisher  fortgesetzt,  insbesondere
in  den  Berichten  über  die  polnische  Insurrektion  beobachtet  hat,  völlig  entsprechend
ist,  gefährdet  fortdauernd  die  öffentliche  Wohlfahrt.

Auf  Grund  der  §§.  1.  und  3.  der  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.  (Gesetz-Sammlung
  Stück  17)  wird  Ihnen  deshalb  hiermit  eine  nochmalige  Verwarnung
ertheilt.

Posen,  den  24.  Juli  1863.

Königliches  Regierungs-Präsidium.
Toop.

66.
Glogau.  Schlesische  Provinzialblätter.

Die  in  Euer  Wohlgeboren  Verlag  erscheinende  Zeitschrift  „Schlesische  Provinzialblätter“
  enthält  im  6.  Hefte  des  2.  Bandes  (neue  Folge)  von  Seite  347
ab  einen  Artikel,  dessen  Inhalt  die  öffentliche  Wohlfahrt  im  Sinne  des  §.  1.  der
Verordnung  vom  1.  Juni  1868,  betreffend  das  Verbot  von  Zeitungen  nud  Zeitschriften,
  im  hohen  Grade  gefährdet.

Der  Artikel  enthält  in  seinen  Betrachtungen  der  Erhebung  von  1813  und
der  Folgezeit  an  einer  Anzahl  von  Stellen  gröbliche  Verletzungen  der  schuldigen
Ehrfurcht  gegen  das  Andenken  Sr.  Majestät  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  III.,
welche  zum  Theil  bis  zur  direkten  Beleidigung  ausarten.  Auf  Seite  361  und
362  ergeht  sich  dieser  Aufsatz  in  den  unzweideutigsten  beleidigenden  Anschuldigungen
gegen  den  Adel,  und  bringt  die  aus  diesem  Stande  in  den  Jahren  1811  und
folgenden  an  Allerhöchster  Stelle  eingereichten  Adressen  in  einer  Form  mit  den  in
neuester  Zeit  Sr.  Majestät  dem  Könige  von  einer  Anzahl  getreuen  Unterthanen
dargebrachten  Ergebenheitsadressen  in  Verbindung,  welche  sich  als  eine  Gefährdung
des  öffentlichen  Friedens  durch  Aufreizung  der  Angehörigen  des  Staates  gegen  einander
  darstellt.  Hierbei  kann  auch  ein  Grund  für  eine  mildere  Beurtheilung  des
bezeichneten  Aufsatzes  in  dem  Umstande  nicht  erblickt  werden,  daß  ein  Theil  desselben