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Ueberschrift: „Miloslaw, 15. Juli“ läßt gleichfalls das Bestreben deutlich erkennen,
die Anordnungen der Behörden durch Behauptung ganz unrichtiger, entstellter und
gehäfsig dargestellter Thatsachen dem Hasse auszusetzen und den öffentlichen Frieden
durch Aufreizung der Angehörigen des Staates gegen einander zu gefährden.
Das gleiche Bestreben tritt in dem in Nr. 166 vom 20. d. M., Seite 3,
Spalte 1 befindlichen Artikel mit der Ueberschrift: „Ueber die Vorfälle an der
Grenze bei Miloslaw“ unzweideutig hervor.
Endlich ist der in Nr. 168 vom 22. d. M., Seite 1, Spalte 1 befindliche
Artikel d. d. Berlin, 21. Juli, beginnend mit den Worten: „Der wackere Walesrode,“
augenscheinlich bestrebt, die Einrichtungen des Staats und die Anordnungen
der Behörden durch entstellte und gehässig dargestellte Thatsachen und durch Verhöhnungen
dem Hasse und der Verachtung auszusetzen und zum Ungehorsam gegen
die Gesetze anzureizen.
Diese in der neuesten Zeit von der „Ostdeutschen Zeitung“ an den Tag gelegte
Haltung, der die Gesammthaltung, welche diese Zeitung trotz der Ihnen unter
dem 8. Juni d. J. ertheilten Verwarnung schon bisher fortgesetzt, insbesondere
in den Berichten über die polnische Insurrektion beobachtet hat, völlig entsprechend
ist, gefährdet fortdauernd die öffentliche Wohlfahrt.
Auf Grund der §§. 1. und 3. der Verordnung vom 1. Juni d. J. (Gesetz-Sammlung
Stück 17) wird Ihnen deshalb hiermit eine nochmalige Verwarnung
ertheilt.
Posen, den 24. Juli 1863.
Königliches Regierungs-Präsidium.
Toop.
66.
Glogau. Schlesische Provinzialblätter.
Die in Euer Wohlgeboren Verlag erscheinende Zeitschrift „Schlesische Provinzialblätter“
enthält im 6. Hefte des 2. Bandes (neue Folge) von Seite 347
ab einen Artikel, dessen Inhalt die öffentliche Wohlfahrt im Sinne des §. 1. der
Verordnung vom 1. Juni 1868, betreffend das Verbot von Zeitungen nud Zeitschriften,
im hohen Grade gefährdet.
Der Artikel enthält in seinen Betrachtungen der Erhebung von 1813 und
der Folgezeit an einer Anzahl von Stellen gröbliche Verletzungen der schuldigen
Ehrfurcht gegen das Andenken Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm III.,
welche zum Theil bis zur direkten Beleidigung ausarten. Auf Seite 361 und
362 ergeht sich dieser Aufsatz in den unzweideutigsten beleidigenden Anschuldigungen
gegen den Adel, und bringt die aus diesem Stande in den Jahren 1811 und
folgenden an Allerhöchster Stelle eingereichten Adressen in einer Form mit den in
neuester Zeit Sr. Majestät dem Könige von einer Anzahl getreuen Unterthanen
dargebrachten Ergebenheitsadressen in Verbindung, welche sich als eine Gefährdung
des öffentlichen Friedens durch Aufreizung der Angehörigen des Staates gegen einander
darstellt. Hierbei kann auch ein Grund für eine mildere Beurtheilung des
bezeichneten Aufsatzes in dem Umstande nicht erblickt werden, daß ein Theil desselben