%.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 14. August Sns
In halt.
Königl. Dekrete. Keine.
Verfügungen ver Departements. Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Errichtung von Backöfen,
Koch- und Kesselherden. — Bekanntmachung in Betreff der Paßkarten-Convention. — Verfügung, betreffend
die Mitunterschrift des dem Kasster der Oberpostkasse beigegebenen Controleurs bei Bescheinlgungen. — Bekanntmachung,
betreffend die Aufstellung eines andern Vertreters der Fürstl. Thurn= und Taris'schen General-Postdirektion
in Frankfurt.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A. Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Errichtung von Backöfen, Koch= und Kesselherden.
Da die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß die Errichtung von Backöfen, Kochund
Kesselherden an verschiedenen Orten als besonderes Gewerbe betrieben wird, diese
Verrichtungen aber zu den zünftigen Bauarbeiten gehören, und eine sowohl die Interessen des
Publikums als vie Forderungen der Bau= und Feuerpolizei sicher stellende besondere Befäbigung
voraussetzen; so wird in Gemäßbeit höchster Entschließung Seiner Königlichen
Majestät vom 9. d. M. auf den Grund der Art. 11, 46, 52 und 91 der revidirten allgemeinen
Gewerbe-Ordnung Folgendes verfügt: