Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  14.  August  Sns

 

In  halt.

Königl.  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  ver  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Berechtigung  zur  Errichtung  von  Backöfen,
Koch-  und  Kesselherden.  —  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Paßkarten-Convention.  —  Verfügung,  betreffend
die  Mitunterschrift  des  dem  Kasster  der  Oberpostkasse  beigegebenen  Controleurs  bei  Bescheinlgungen.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Aufstellung  eines  andern  Vertreters  der  Fürstl.  Thurn=  und  Taris'schen  General-Postdirektion
  in  Frankfurt.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A.  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Verfügung,  betreffend  die  Berechtigung  zur  Errichtung  von  Backöfen,  Koch=  und  Kesselherden.
Da  die  Wahrnehmung  gemacht  worden  ist,  daß  die  Errichtung  von  Backöfen,  Kochund
  Kesselherden  an  verschiedenen  Orten  als  besonderes  Gewerbe  betrieben  wird,  diese
Verrichtungen  aber  zu  den  zünftigen  Bauarbeiten  gehören,  und  eine  sowohl  die  Interessen  des
Publikums  als  vie  Forderungen  der  Bau=  und  Feuerpolizei  sicher  stellende  besondere  Befäbigung
  voraussetzen;  so  wird  in  Gemäßbeit  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen
Majestät  vom  9.  d.  M.  auf  den  Grund  der  Art.  11,  46,  52  und  91  der  revidirten  allgemeinen
  Gewerbe-Ordnung  Folgendes  verfügt: