thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Als  Dampfkessel  im  Sinne  des  Abs.  1  dieser  Verfuͤgung  sind  anzusehen  alle  diejenigen
geschlossenen  Dampferzeuger,  an  welchen  sich  irgend  eine  mechanische  Absperrvorrichtung  gegen
die  freie  Entweichung  des  Dampfes  befindet,  oder  bei  welchem,  wenn  dieß  auch  nicht  der  Fall
ist,  die  gesammte  Heizfläche  mehr  als  das  Hundertfache  vom  Querschnitte  der  kleinsten  Oeffnung
  für  die  Ableitung  des  Dampfes  beträgt  und  dieser  nicht  ganz  frei  in  die  Luft  oder
doch  nur  in  eine  wässerige  Flüssigkeit  von  weniger  als  5  Fuß  Druckhöhe  ausströmt.

8.  2.

Die  Stärke  der  Wandungen  der  Dampfkessel  muß  zunehmen  nach  dem  Grade  der
Spannung,  welche  der  Dampf  in  ihnen  erhalten  soll?).

.  3.

Zu  den  Wandungen  geschlossener  Dampfkessel  darf  ausschließlich  nur  Eisenblech  oder
Kupferblech  verwendet  werden.  Feuerröhren,  welche  durch  den  Kessel  gehen,  können  bis  zu
einem  Durchmesser  von  höchstens  4  Zoll  auch  aus  Messing  gefertigt  seyn.

Für  vie  Herstellung  aus  dem  einen,  wie  aus  dem  andern  dieser  Materialien  sind  die
gleichen  Blechstärken  in  Anwendung  zu  bringen.

Bei  Kesseln  von  cylindrischer  Form  und  mehr  als  atmosphärischer  Spannung  müssen
die,  durch  die  beiliegende  Tabelle  l.  bezeichneten  Blechstärken  gewählt  werden.

Bei  Kesseln,  welche  blos  mit  Dämpfen  von  atmosphärischer  Spannung  arbeiten  sollen,
steht  die  Blechstärke  im  Ermessen  des  Unternehmers,  insoferne  sse  nur  den  für  die  Probe
durch  die  Druckpumpe  festgesetzten  Bedingungen  entsprechen  (§.  9  unten.).

Bei  Kesseln,  welche  ganz  oder  tbeilweise  von  der  eylindrischen  Form  abweichen,  muß  an
allen  Tbeilen,  wo  dieß  der  Fall  ist,  entweder  durch  Anwendung  noch  stärkeren  Bleches  oder
vurch  besondere  Verstärkungen  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  Kessel  durch  den  Dampforuck,
sowie  bei  den  Proben  keinerlei  Form-Veränderung  erleidet.

Bei  Kesseln,  für  welche  die  Tabelle  die  Wanostärke  nicht  angiebt,  bedarf  die  letztere  der
speciellen  obrigkeitlichen  Genehmigung,  wobei  je  nach  Maaßgabe  der  gewählten  Kesselform
die  Blechstärken  besonders  vorgeschrieben  oder  besondere  Proben  angeordnet  werden.

*)  Wo  in  gegenwärtiger  Verfügung  von  Damsspannung  die  Reve  ist,  kommt  der  Gegendruck  der  Atmosphäre
nicht  in  Betracht,  und  wenn  von  dem  Druck  gesprochen  wird,  mit  welchem  die  Dampfspannung  den  Athmosphäre=Druck
  überstelgt,  ist  die  Benennung  „Ueberdruck“  gewählt.

Der  Albmosphäre-Druck  wird  zu  18  würktembergischen  Plunden  auf  den  wilrttembergischen  Quadratzoll  an-Venommen.