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Instituten der Reichsverfassung zusehends ab. In demselben
Maße, in welchem das Kaisertum und mit ihm die übrigen
Organe der zentralen Gewalt im Reiche zurücktraten hinter der
erstarkenden Landeshoheit der größeren Reichsfürsten, wendete
sich die Forschung mehr den Einrichtungen der landesherrlichen
Territorien zu, zumal sie hier ein reiches Material und einen
fast unbebauten Boden vorfand. So ist es gekommen, daß die
eigentliche Reichsverfassung des späteren Mittelalters stark ver-
nachlässigt wurde; und doch liegt hier eine Fülle ungelöster
Drobleme vor. Gilt es doch, von den uns besser bekannten
Einrichtungen des früheren Mittelalters die Brücke zu schlagen
zu den, so ganz anders gearteten Institutionen der Reichsver-
fassung der neueren Seit. Diese selbst sind nun freilich vielfach
durchforscht durch die emsige Tätigkeit der Reichspublizisten des
17. und 18. Jahrhunderts, und die Hand= und Lehrbücher der
deutschen Reichs= und Rechtsgeschichte begnügen sich im wesent-
lichen mit deren Ergebnissen; wenn man aber näher nachsieht, so
sind diese Ergebnisse vielfach unsicher oder gar falsch. Es gilt nun,
hier auf Grund der so reichlich vorhandenen gedruckten und un-
gedruckten ODuellen die Einrichtungen der Reichsverfassung nament-
lich in den Anfängen von Grund aus neu zu untersuchen, da
diese frühere Seit von den Reichspublizisten, wie das Uarl Rauch
in dem ersten Defte unserer Sammlung S. 42 in bezug auf die
Reichstagsverfassung treffend hervorhebt, nur sehr unvollkommen
und nebensächlich behandelt wurde, eben nur soweit, als es ihnen
für ihre auf die Gegenwart gerichteten Bestrebungen unvermeid-
lich erschien.
So fehlt es nicht an Aufgaben auf dem Gebiete der Reichs-
verfassung: Im früheren Mittelalter ist manches zu ergänzen,
von der Stauferzeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ist das
Gebiet nur zum geringeren Teile angebaut, und für die Weuzeit
bedarf es einer gründlichen Nachlese.
Die Dernachlässigung der Reichsverfassung hängt unzweifel-
haft zusammen mit einer Unterschätzung der Bedeutung der
Reichsgewalt und ihrer Organe seit der Stauferzeit. Man
betrachtete schon die letzten Jahrhunderte des Mittelalters fast
ausschließlich unter dem Gesichtspunkte des Derfalls und der
Auflösung. So berechtigt nun diese Auffassung bis zu einem
gewissen Grade ohne Zweifel ist, so ist sie doch ebenso unzweifel-
haft zu einseitig betont. Man kann anerkennen, daß einzelne
Territorien sich schon frühzeitig jeder wesentlichen Einwirkung