Full text : Aufgaben der Eisenbahn-Politik

Bericht  des  gemischten  Ausschusses  etc.  117

existirt  und  beseitigt  die  Kouknrrenz,  wo  Konkurrenz  existirt.  Aber  sie  hält
zwei  verschiedene  Direktionsämter  aufrecht  oder  macht  möglicher  Weise  ein  drittes
gemischtes  Amt  nöthig  und  sie  bietet  nicht  die  Sicherheit  für  eine  grosse  Kapitalsauslage
  (z.  B.  für  einen  gemeinschaftlichen  Bahnhof)  welche  durch  die  Fusion
geboten  wird.

Die  vierte  und  vollständigste  Form  der  Vereinbarung  ist  die  Fusion.  Sie
unterscheidet  sich  von  der  letzterwähnten  Form  hauptsächlich  dadurch,  dass  sie
permanent  ist,  so  das  es  kein  aus  einer  in  Aussicht  stehenden  Unabhängigkeit
entstehendes  Motiv  gibt,  um  die  Direktoren  zu  veranlassen  eine  Linie  im  System
mehr  als  eine  andere  zu  begünstigen.  Und  so,  um  die  Worte  eines  Liverpooler
Experten  zu  gebrauchen,  ist  nicht  nur  alle  wirkliche,  sondern  auch  alle  möglicherweise
  eintretende  (potential)  Konkurrenz  zwischen  ihnen  gänzlich  zu  Ende.

Es  giebt  eine  andere  Art  von  Uebereinkommen,  welche  hier  erwähnt  werden
kann,  nämlich  die  Pachtung,  wobei  der  ganze  Betrieb  der  Linie  in  den  Händen
der  die  Pachtung  nehmenden  Gesellschaft  ist,  während  die  das  Eigenthum  habende
Gesellschaft  nur  die  Rente  bezieht.  Diese  Form  von  Uebereinkommen  mag  den
Vortheil  haben,  dass  sie  den  Betrieb  von  kleineren  und  schwächeren  Linien  in
die  Hände  von  grösseren  und  kräftigeren  Gesellschaften  gibt,  welche  in  der
Lage  sind,  sie  mit  grösserem  Vortheil  für  sich  und  das  Publikum  zu  befahren,
aber  sie  ist  mit  dem  Nachtheil  behaftet,  dass,  wenn,  wie  es  gewöhnlich  der  Fall
ist,  die  letzteren  Gesellschaften  die  Fusion  oder  den  Kauf  beabsichtigen,  es  in
ihrem  Interesse  sein  kann,  den  Verkehr  und  die  Einnahmen  herabzudrücken
und  so  das  Geschäft  zu  entwerthen,  um  es  zu  einem  billigeren  Preise  zu  erwerben.
  Unter  solchen  Umständen  erscheint  es  dem  Ausschusse  mehr  im  Öffentlichen
  Interesse  zu  liegen,  dass,  wenn  eine  Gesellschaft  die  ganze  Geschäftsführung
und  den  Betrieb  auf  den  Linien  einer  andern  Gesellschaft  unternimmt,  die  Uebertragung
  durch  Fusion  oder  Ankauf  vollständig,  als  dass  sie  blos  zeitweilig  im
Wege  der  Pachtung  stattfinde.

Wenn  die  Erfahrung  bewiesen  hätte,  dass  es  möglich  ist,  die  weniger  vollständigen
  Formen  der  Vereinbarung  zu  genehmigen  und  zu  erhalten  und  die
sich  einigenden  Gesellschaften  von  der  Theilung  des  Verkehres  oder  der  Erlangung
  vollständiger  Fusion  abzuhalten,  wäre  es  wünschenswerth  besonders  zu  erforschen,
  ob  die  von  früheren  Ausschüssen  und  insbesondere  von  Mr.  Cardwells
Ausschuss  von  1853  anempfohlene  Politik,  nämlich  die  Politik,  Betriebs-Uebereinkünfte
  zu  fördern,  aber  Fusionen  zu  hindern  nicht  noch  angenommen  werden
solle.  Aber  während  einerseits  es  äusserst  ungewiss  ist,  bis  zu  welcher  Ausdehnung
  die  weniger  vollständigen  Formen  der  Vereinbarung  Konkurrenz  zulassen,
und  was  der  Werth  solcher  Konkurrenz  ist,  kann  man,  nach  dem  Vergangenen
urtheilend,  kaum  daran  zweifeln,  dass  sie  nicht  als  die  letzten  Formen  aufrecht
erhalten  werden  können  und  sicherlich,  was  immer  für  Principien  von  Ausschüssen
  oder  Kommissionen  aufgestellt  werden  mögen,  mit  kompletter  Fusion
endigen.  Um  so  viel  ist  die  Macht  des  Reichthums,  des  Eigeninteresses  und
des  vereinigten  Vorgehens  der  in  ihrer  eigenen  Angelegenheit  mit  Klarheit  und
Entschiedenheit  handelnden  Gesellschaften  stärker  als  die  irgend  welcher  allgemeinen
  Prineipien,  durch  welche  Ausschüsse  und  Kommissionen  das  öffentliche
Interesse  schützen  zu  können  geglaubt  haben.  Aber  es  wäre  nicht  angemessen
sei  es  für  die  Gesellschaften,  sei  es  für  die  Specialausschüsse  für  Fusionsvorlagen
anzunehmen,  dass  das  Öffentliche  Interesse  bei  der  Annahme  solcher  Vorlagen