Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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„(Vergleiche  auch  die  Schieß-Instruktionen  für  die  Infanterie  und  für  die  Jäger  und  Schützen.  —  Beilage
I.  bezw.  M  Vorschrift  über  das  Anschießen.)“
Kriegsministerium.
No.  358.  12.  Art.  1.  Bronsart  v.  Schellendorff.

 

Nr.  240.
Termine  für  die  Portepeefähnrichs-  und  Offiziers-Prüfungen  im  Jahre  1886.
Berlin,  den  23.  Dezember  1885.
Die  in  dem  Armee-Verordnungs-Blatt  Nr.  23  für  1885,  Seite  219,  Nr.  217,  für  die  beiden  ersten  Wochen
des  Februar  1886  in  Aussicht  gestellten  Prüfungen  zum  Portepeefähnrich  und  zum  Offizier  finden  wegen
anderweitiger  Anordnung  der  Kadetten-Prüfungen  nich  t  statt;  dagegen  werden  bei  einer  hinreichenden  Zahl
von  Anmeldungen  außer  zu  den  vorgeschriebenen  Terminen  noch  in  der  dritten  und  vierten  Woche  der
Monate  März  und  August  künftigen  Jahres  Prüfungen  von  der  Ober-Militär-Examinations-Kommission
abgehalten  werden.
Kriegsministerium.
No.  557/12.  85.  A.  2.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Nr.  241.
Marschverpflegungs-Bergütung  für  1886.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistun  gen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (R.  G.  Bl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
.  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1886  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und

ag  zu  gewähren  ist:
mit  Brot  ohne  Brot

 

—

a.  für  die  volle  Tagesko

 

t  80  Pf.,  65  Pf.

b..  O  Mittagskost  40  35
c.  -  Abendkost  25  „  20  =
Morgenkost  15  =  10

d-.
Berlin,  den  17.  Dezember  1885.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung
Eck.
Berlin,  den  23.  Dezember  1885.
Vorstehendes  wird  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.

Kriegsministerium.
No.  521/12.  85.  M.  O.  D.  2.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Nr.  242.
Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse  pro  1.  Quartal  1886.
Berlin,  den  28.  Dezember  1885.

Die  pro  1.  Quartal  1886  bewilligten  Verpflegungs-Zuschüsse,  einschließlich  des  Zuschusses  zur  Beschaffung
einer  Frühstücks-Portion,  betragen  für  die  nachstehend  bezeichneten  Garnisonen: