Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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5.  Die  Anweisung  der  Aktivitäts-,  Pensions=  und  Sustentationsbezüge  an  das  Personal
des  Oberpostdirektionsbezirkes  einschließlich  der  Ergänzungsbeträge  zu  den  Pensionen  von
Beamten  der  Kategorie  A  V,  die  Anweisung  aller  den  Hinterbliebenen  dieses  Personals  zustehenden
  Bezüge,  Pensionen,  Sustentationen,  Pensionszulagen,  Unterhaltsbeiträge  und  Unterstützungen
  aus  dem  Staatsdiener-Reliktenverein.

6.  Die  Regelung  der  Militär-  und  Gendarmeriepensionen  für  das  Personal  des  Oberpostdirektionsbezirkes.


7.  Das  Qualifikationswesen,  im  besonderen  die  Abgabe  der  QOnalifikation  über  das  den
Oberpostdirektionen  zugeteilte  Personal  und  die  Vorstände  der  äußeren  Dienststellen,  sowie  die
Prüfung  aller  übrigen  Qualifikationen.

8.  Die  Vergütung  der  Umzugskosten,  soweit  nicht  das  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten
  zuständig  ist,  und  die  Anweisung  der  Umzugsgebühren  an  das  Personal  des
Oberpostdirektionsbezirks.

9.  Die  Erteilung  der  Verehelichungsbewilligung  für  das  Personal  des  Oberpostdirektionsbezirkes,
  soweit  nicht  das  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten  zuständig  ist.

10.  Die  Behandlung  der  auf  die  Unabkömmlichkeit  im  Mobilmachungsfalle  bezüglichen
Geschäfte  hinsichtlich  des  Personals  des  Oberpostdirektionsbezirkes.

11.  Die  Bewilligung  außerordentlicher  Geldauszeichnungen  bis  zum  Betrage  von  100  —
für  die  Abwendung  von  Gefahren  und  dergl.

12.  Die  Genehmigung  zur  Annahme  von  Geldgeschenken  und  Belohnungen  für  dienstliche
  Verrichtungen.

13.  Die  Genehmigung  zur  Übernahme  von  Nebengeschäften  und  zur  Ausübung  eines
Gewerbebetriebes.

14.  Die  Bewilligung  von  Unterstützungen  aus  den  für  das  Personal  der  Post=  und
Telegraphenverwaltung  zur  Verfügung  stehenden  etatsmäßigen  Mitteln.

15.  Die  Gewährung  von  Entschädigungen,  die  Führung  von  Rechtsstreiten  und  der
Abschluß  von  Vergleichen,  soferne  der  Betrag  von  2000  —XK  nicht  überschritten  wird.

16.  Die  Vereinbarungen  mit  anderen  Postverwaltungen  wegen  Verlustes  und  Beschädigung
  summarisch  kartierter  und  übergebener  Postsendungen,  wenn  die  Ersatzleistung  nicht
nur  aus  Billigkeitsgründen  erfolgt.

17.  Die  Ersatzzuweisungen  an  das  Personal.

18.  Die  libernahme  von  uneinbringlichen  Ersatz=  und  Schuldbeträgen  auf  die  Postkasse.

19.  Die  Genehmigung  der  Diensteinteilungen  für  das  Personal  der  äußeren  Dienststellen.

20.  Die  Errichtung  von  Postanstalten  aus  besonderen  Anlässen,  wenn  sie  nicht  von
längerer  Dauer  sind  und  die  entstehenden  Gesamtkosten  den  Betrag  von  500  —X  nicht  übersteigen.