Die Reichskriegsflagge
ne, während die Truppenfahnen die Symbole der föderalen Ausführungsebene
blieben.
FRAGE
Und für Kommandobehörden wie die stellvertretenden Generalkommandos?
Denkbar oder undenkbar?
ANTWORT
Eine präzise und hochinteressante Frage, die den Kern der Kompetenzverteilung
im Kaiserreich berührt.
Die Antwort ist: Für stellvertretende Generalkommandos war es nahezu
undenkbar, die Reichskriegsflagge zu führen.
Hier die detaillierte Begründung;
1. Die Funktion der stellvertretenden Generalkommandos
Diese Dienststellen waren die militärischen Verwaltungsbehörden der
Bundesstaaten in Friedenszeiten. Ein „stellvertretendes
Generalkommando“ in München, Dresden oder Stuttgart vertrat nicht in
erster Linie den Deutschen Kaiser, sondern es kommandierte und verwaltete
im Frieden das bayerische, sächsische oder württembergische Armeekorps.
Es war die zentrale Schaltstelle des jeweiligen Kontingents.
2. Das Hoheitssymbol am Gebäude
Was wehte also vor einer solchen Behörde? Die Antwort ist klar: Die
Fahne oder Standarte des jeweiligen Bundesstaates bzw. seines Monarchen.
— Vor dem stellvertretenden Generalkommando des I. Bayerischen Armeekorps
in München wehte die bayerische Kriegsflagge oder die
Standarte des Königs von Bayern, wenn er anwesend war.
— Vor dem XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps in Dresden
wehte eine sächsische Fahne.
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