Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

Die  Reichskriegsflagge

ne,  während  die  Truppenfahnen  die  Symbole  der  föderalen  Ausführungsebene
  blieben.

FRAGE

Und  für  Kommandobehörden  wie  die  stellvertretenden  Generalkommandos?
  Denkbar  oder  undenkbar?

ANTWORT

Eine  präzise  und  hochinteressante  Frage,  die  den  Kern  der  Kompetenzverteilung
  im  Kaiserreich  berührt.

Die  Antwort  ist:  Für  stellvertretende  Generalkommandos  war  es  nahezu
undenkbar,  die  Reichskriegsflagge  zu  führen.

Hier  die  detaillierte  Begründung;

1.  Die  Funktion  der  stellvertretenden  Generalkommandos

Diese  Dienststellen  waren  die  militärischen  Verwaltungsbehörden  der
Bundesstaaten  in  Friedenszeiten.  Ein  „stellvertretendes
Generalkommando“  in  München,  Dresden  oder  Stuttgart  vertrat  nicht  in
erster  Linie  den  Deutschen  Kaiser,  sondern  es  kommandierte  und  verwaltete
  im  Frieden  das  bayerische,  sächsische  oder  württembergische  Armeekorps.
  Es  war  die  zentrale  Schaltstelle  des  jeweiligen  Kontingents.

2.  Das  Hoheitssymbol  am  Gebäude

Was  wehte  also  vor  einer  solchen  Behörde?  Die  Antwort  ist  klar:  Die
Fahne  oder  Standarte  des  jeweiligen  Bundesstaates  bzw.  seines  Monarchen.


—  Vor  dem  stellvertretenden  Generalkommando  des  I.  Bayerischen  Armeekorps
  in  München  wehte  die  bayerische  Kriegsflagge  oder  die
Standarte  des  Königs  von  Bayern,  wenn  er  anwesend  war.

—  Vor  dem  XII.  (I.  Königlich  Sächsisches)  Armeekorps  in  Dresden
wehte  eine  sächsische  Fahne.

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