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der Summarien aller Canones dieser Synode steht.
Alles bisherige fand Dionys gerade auch in der nehmlichen
Ordnung in seiner griechischen Handschrift. 27
chelcedonische Schlüsse fügte er aber aus einer
andern griechischen Haudschrift hinzu. 21 sar dicensische
und 138 afrikanische Canones brauchte er
nicht erst zu übersetzen, denn er fand sie im Original
lateinisch. Es ist hier die besie Gelegenheit, von dem
bekannten in Justell's Bibliothek abgedruckten Codice
Ecclesiae Africanae in einer kleinen Digression zu
handeln *).
. 37.
Es waͤre wirklich cine der wichtigsten Entdeckungen für.
die Geschichte des altesicn Kirchenrechts gewesen, wenn man
eine vollständige Kanonen-Sammlung der afrikanischen Kirche
gefunden hätte. In keiner Kirche war das Synodalwesen
so systematisch cingerichtet als in dieser. Synoden wurden
nicht nur häufig gehalten, sondern die Ordnung wegen des
*) Codex Canonum Ecclesie Asricanæ. Christoph. lustellus ex
MSS. Codd. edidit, gracam versionem adjunzit et notis illustravik.
Lutet. Paris. 1615. 8. Ist alsdenn auch abgedruckt
in der Vibliothek des kanonischen Rechts, T. I. peg. 321.
Auher Beveridgen T. I. pag. 681. rückte ihn auch Mansi seiner
Conciliensammlung ein, Tom. III. col. 699. ete. An demletztern
Ork steht er sehr zweckwidrig, da man doch alles im Tom.
IV. ad a. 4u19. bei der karthagischen Synode noch einmal lesen
muß. Ein Fall, der öfters in der mansischen Conciliensammlung
vorkommt, und den Gebrauch derselben in manchen Fällen
sehr erschwert, weil das zweimal abgedruckte Aktenstück oft bei
der Wiederholung mit andern Varianten versehen ist, auch sich
bisweilen nicht gleich mit dem ersten Anblick oder durch die
nöthigen Eitgtionen als das nehmliche ankundigt.