Volltext : Blatter für Rechtsanwendung. XXV. Band. (25)

Beschwerdeniigegen  Verhaftungabefehlt.  275

lig  von  einem  Senate  angeordnet  wurde,  ebenso-7
  aber  von  dem  instruirenden  Untersuchungsrichter
ätte  getroffen  werden  können:  Wie  dieser')  muß
ihn  daher  das  Gericht,  von  welchem  derselbe  ausgegangen,
  auf  geeignete  Vorstellungen  von  Seiten
des.  Beschuldigten  wieder  zurücknehmen  können,  und
wird  es  daher  keinem  Anstande  unterliegen,  daß  in
Anwendung  des  Art.  58  mit  32  des  St  PG.  vom
10.  Nov.  1848  das  Bezirksgericht  in  geheimer  Sitzung,
  welches  die  Verhaftung  des  Beschuldigten,  ohne
ihn  hierüber  gehört  zu  haben,  beschlossen  hat,  auf
Beschwerde  des  Verhafteten  seinen  vorigen  Beschluß
wieder  aufzuheben  und  der  erhobenen  Beschwerde
abzuhelfen  befugt  ist.

Das  Bezirksgericht  kann  in  Folge  einer  solchen
Beschwerde  allerdings  in  die  Lage  kommen,  sich  selbst
reformiren  zu  müssen;  und  dies  war  auch  der  Grund,
warum  im  Jahre  1848  im  GA.  d.  K.  d.  RR.  -
bei  Gelegenheit  der  Berathung  der  Strafprozehnovelle
gewichtige  Stimmen  gegen  die  Ansicht  sich  erhoben,
daß  das  Gericht  in  allen  Fällen  die  vom  Untersuchungsrichter
  angeordnete  Verhaftung  prüfen  und
im  Beschwerdefalle  dann  noch  ein  Mal  entscheiden
sollte.  Eine  natürliche  Befangenheit,  von  Schamgefühl
  hervorgerufen.  hieß  es,  führe  erfahrungsgemäß
  dazu,  daß  ein  Beschluß  von  demselben  Ge-7)

  Daß  der  untersuchungsrichter,  welcher  einen  Haftbefehl
  erlassen,  diesen  auf  die  Vorstellungen  des  Beschuldigten
  wieder  zurücknehmen  darf,  ohne  einen
Beschluß  des  Gerichtes  zu  veranlassen,  wird  wohl
„nicht  bezweiselt  werden  können.  Das  Gericht  hat
nach  Art.  9  der  Novelle  erst  dann  zu  entscheiden,
wenn  sich  der  Beschuldigte  beschwert  fühlt;  in  dem
Falle  aber,  wenn  der  Untersuchungsrichter,  den  Vorstellungen
  desselben  nachgebend,  ihn  freiläßt,  ist  er
nicht  beschwert.
5)  Protok.  des.  GA.  d.  K.  d.  RR.  Bd.  l  S.  21.