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3.
4.
Steuersatz Berechnung
— Gegenstand der Besteuerung. G vom der
un-- Tau- Ste
* dert. send. Mark. Pf. Stempelabgabe.
2.) b) alle übrigen, und zwar
e —
beträgt.
Vor dem 1. Juli 1900 ausgegebene Ge—
nußscheine werden nach den bisherigen Be—
stimmungen besteuert.
3. Inländische auf den Inhaber lautende und vom Nennwerthe beziehungs-
auf Grund staatlicher Genehmigung weise vom Betrage der be-
ausgegebene Renten= und Schuld- scheinigten Einzahlungen
verschreibungen der Kommunalverbände nach Maßgabe der Vor-
und Kommunen, der Korporationen schriften für die Abgaben-
ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, berechnung bei inländischen
der Grundkredit= und Hypothekenbanken Werthpapieren der unter
oder der Eisenbahngesellschaften sowie Nummer 2 bezeichneten Art,
Interimsscheine über Einzahlungen auf und zwar in Abstufungen
diese Werthpapirers — 2— — von 20 Pfennig für je
100 Markoder einen Bruch-
Kauf= und sonstige Anschaffungs- theil dieses Betrags.
geschäfte.
4. Kauf= und sonstige Anschaffungs-
geschäfte über:
1. ausländische Banknoten, aus-
ländisches Papiergeld, ausländische
Geldsorteten .. — 2— —
2. Werthpapiere der unter Nummer 2a,
2b und 3 des Tarifs bezeichneten
Art . . . ... — ½00 — —
3. Antheile von bergrechtlichen Gewerk-
schaften oder die darüber ausge-
stellten Urkunden (Kuxscheine, Be-
zugsscheine, Abtretungsscheine) — 1 — —
4. sonstige Werthpapiere der unter
1 bis 3 des Tarifs bezeichneten
Art einschließlich der Genußschein—o –