Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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2. 3 4 
7 Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung. . vom. der 
= Hun- au- 
S dert. send. Mark. Pf. Stem pe lab ga be. 
  
(4.) an der in Betracht kommenden Börse 
Preise für Zeitgeschäfte notirt werden. 
Befreiungen. 
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht 
erhoben: 
1. falls die Waaren, welche Gegen— 
stand eines nach Nummer 4b 
stempelpflichtigen Geschäfts sind, 
von einem der Vertragschließenden 
im Inland erzeugt oder hergestellt 
sind; 
2. für die Ausreichung der von den 
Pfandbriefinstituten und Hypo- 
thekenbanken ausgegebenen, auf den 
Inhaber lautenden Schuldver- 
schreibungen als Darlehnsvaluta- 
an den kreditnehmenden Grund- 
besitzer; 
3. für sogenannte Kontantgeschäfte 
über die unter Nummer 4 a 1 be- 
zeichneten Gegenstände sowie über 
ungemünztes Gold oder Silber. 
Als Kontantgeschäfte gelten solche 
Geschäfte, welche vertragsmäßig 
durch Lieferung des Gegenstandes 
seitens des Verpflichteten an dem 
Tage des Geschäftsabschlusses zu 
erfüllen sind; 
4. von den zur Versicherung von 
Werthpapieren gegen Verloosung 
geschlossenen Geschäften, unbeschadet 
der Stempelpflicht der nach er- 
folgter Verloosung stattfindenden 
Kauf= oder sonstigen Anschaffungs- 
geschäfte.