III. Die Erweiterung der landesherrlichen Gewalt. 97—
unterwegs war, zur Fällung des Urteils zusammen, das vor
der Publikation dem Kurfürsten zur Bestätigung vorgelegt werden
sollte. Sie erfuhr nichts von der Verhaftung: in der Mei—
unng, er intrigiere in Warschau weiter, verurteilte sie ihn
zum Tode und Güterverlust. Zetzt wurde eine aus preußischen
und brandenburgischen Räten bestehende Kommission mit dem
Prozeß betraut. Wegen der nichtpreußischen Richter verweigerte
Kalckstein anfangs jede Antwort: doch wurde er beschwichtigt
und stand Rede. Aber die Kommission verfuhr dem Kurfürsten
weder streng noch schnell genug. Namentlich widersetzten sich
ihre prenßischen Mitglieder der gleich anfangs in Augsicht genommenen
Folterung des Ingquisiten als unvereinbar mit dem
Landesrecht. Nach langem Hin und Her durften sie dem Akt
wenigstens fern bleiben. Hatte Kalckstein kein Hehl daraus gemacht,
daß er die neue Rechtsordnung in Preußen nicht anerkenne,
so erwiesen sich doch seine Neden von den großen
Staatsgeheimnissen, in deren Besitz er sich befinde, als eine
für ihn ebenso charakteristische wie verhängnisvolle Renommisterei,
und auch des Kurfürsten Hoffnung, die Namen der
mit Polen konspirierenden preußischen Adligen zu erfahren und
so eine neue Waffe gegen die Malcontenten in die Hand zu
bekommen, erfüllte sich nicht: auf der Folter wußte Kalckstein
nur einen Mitwisser seiner Anknüpfung mit Polen zu nennen,
den gleichfalls außer Landes geslohenen Grafen Schlieben.
Ein Sturm der Entrüstung ging durch das Land, als des
Obersten Folterung bekannt wurde. Sie war eine schreiende
Rechtsverletzung, und die Stände klagten nicht ohne Grund,
in Kalckstein seien gleichsam sie selbst torquiert worden: noch
nie, seit sie christliche Preußen hießen, sei ihnen solche Schmach
und Unehre widerfahren; keine Menschenhand könne diesen
Flecken wieder tilgen. Und dabei wußte man noch lange nicht
alles, nicht, daß der Unglückliche, den als einen vom Henker
berührten zu bewachen man ehrliebenden Soldaten nicht zumuten
durfte, mit Hand und Fuß an einen eichenen Block geschlossen,
drei Verbrecher als Wächter bei sich hatte, denen man
dafür die Freiheit verhieß; nicht, daß er an Leib und Seele
gebrochen das Bett kaum noch verließ und daß der Mangel
Prutz, Preußische Geschichte. II. 4