Nr. 88 — 1914.
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Erscheint
wöchentlich zweimal.
Preis pro Vierteljahr
75 Pfennig.
Rummelsburger Kreisblatt.
–—.–.
Inserate
für die einspaltige Korpuszeile
oder deren Raum 15 Pfg. erbittet
Otto Hasert's Buchdruckerei.
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Rummelsburg, den 3. November.
A. Amtlicher Teil.
Im Monat Wovember müssen die Fuhrwerke auf Thausseen und städtischen
Straßen von 5 Uhr abends bis 7 Uhr morgens beleuchtet sein.
Stets rechts ausweichen! Links überholen!
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Die Herren Guts= und Gemeindevorsteher des Kretses ersuche ich, ungesäumt den Angehörigen von
verwundeten und kranken Kriegstellnehmern bekannt zu geben, daß sie nur den halben Fahrpreis zu entrichten
haben, wenn sie an der Bahnhofsschalterkasse den vorgeschriebenen ortspolizeilichen — nicht ortsbehördlichen
— Ausweis vorzeigen. Gesuche um Ausstellung dieses Ausweises sind an den Amtsvorsteher — in der Stadt
an die Polizeiverwaltung — zu richten. Dobei sind schriftliche Mitteilungen darüber vorzulegen, daß und wo
sich der verwundete oder kranke Krieger in ärztlicher Pflege befindet.
Auch die Polstzelverwaltung und die Herren Amtsversteher weise ich auf die in Rede stehende Bestimmung
hin, welche in Nr. 78 S. 408 und 409 des Kreisblatts pro 1914 abgedruckt ist. Der ortspolizetlliche Ausweis
muß unbedingt den dort angegebenen Wortlaut haben.
Rummelsburg, den 28. Oktober 1914. Der Landrat. von Trebra.
Bekanntmachung.
Die vorgekommenen Verstöße gegen die militärtschen Meldepflichten nach ausgesprochener Mo#llmachung
geben dem Bezirkskommando Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Meldepflichtigen während des Krieges ihre
Meldungen innerhalb 48 Stunden beim zuständigen Bezirkskommando anzubringen haben.
Namentlich gehören auch zu den Meldepflichtigen die ausgebildeten und unausgebtldeten Landsturmpflichtigen,
die im Frieden der militärischen Kontrolle nicht unterworfen waren.
Dielenigen unausgebildeten Landsturmpflichttgen, die nach Ausspruch der Mobilmachung beim Landsturm-Ersatz-Geschäft
noch nicht ausgehoben sind, haben thre Meldungen bei den zuständtgen Landratsämtern anzubringen.
Schlawe, den 28. Oktober 1914. Kal. Bezirkskommando. gez. Roloff.
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Gemeindevorsteher wollen die Anordnung des Bezirkskommandos sofort ortsüblich bekannt machen.
Rummelsburg, den 30. Oktober 1914. Der Landrat, l. V. Rehbein, Kreissekretär
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Im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten und des Generalkommandos mache ich darauf aufmerksam,
daß alle Gesuche um Beurlaubungen und Entlassungen von wehrpflichttgen, mtlitärpflichtigen und im Felde stehenden
Versonen stets an das Landratsamt, nicht an den Truppenteil oder das Generalkommando zu senden sind.
Gelangen diese Gesuche entgegen dieser Bestimmung, an die unzuständige Stelle, so erleider die Erledigung eine
nicht unerhebliche Verzögerung. Es besteht nämlich die Bestimmung, daß alle diese Gesuche, bevor über sie entschteden
wird, landrätlichersetts begutachtet werden müssen.
Die Polizelverwaltung hter und die Herren Guts- und Gemeindevorsteher des Kreises ersuche ich, diese
Anordnung ungesäumt ortsüblich bekannt zu machen.
Rummelsburg. den 30. Oktober 1914. Der Landrat, i. B. Rehbein, Kreissekretär.