Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die  Arbeiterfrage.  511

wegung,  eine  neue  staatsrechtliche  mit  eigentbümlicher,  gleichgültig  ob
tieferer  oder  höherer,  Stellung  versehene  Klasse  der  Bevölkerung  neben
den  bestehenden  zu  gründen,  sondern  sie  will  offenkundig,  so  weit  sie
überhaupt  den  Staat  ins  Auge  fasst,  eine  unbedingte  Gleichberechtigung
Aller  erstreben.  Es  sollen  sämmtliche  itzt  etwa  noch  vorhandene  Unterschiede
  in  den  öffentlichen  Rechten  vollständig  beseitigt  werden.  Ein
gleiches  allgemeines  Stimmrecht  soll  alle  Staatsangehörige  zu  einer  unterschiedlosen
  Masse  machen.  Nicht  also  eine  Ausscheidung  eines  neuen  vierten
  von  den  früheren  höheren  Ständen  und  eine  Stellung  neben  oder  gegenüber
  denselben  ist  beabsichtigt,  sondern  im  Gegentheile  ihre  vollständige
Absorption.  Endlich  und  hauptsächlich  geht  die  fragliche  Bezeichnung  gar
nicht  auf  das  Wesen  der  Bestrebungen.  Dieses  besteht  in  wirtbschaftlichen
Forderungen,  welche  ein  anderes  Verhältniss  der  Belohnung  der  Arbeitenden
  zu  den  Beschäftigern,  der  nur  persönliche  Kraft  und  Geschicklichkeit
Besitzenden  zu  den  Eigenthümern  der  materiellen  und  geistigen  Arbeitsbedingungen
  herbeiführen  sollen.  Nur  mit  Berücksichtigung  dieses  Zweckes
kann  also  eine  verständige  und  verständliche  Bezeichnung  der  in  Aussicht
genommenen  neuen  Ordnung  der  Dinge  gewählt  werden.  Aber,  wird  man
wohl  einwenden,  gerade  diese  Bezeichnung  als  vierter  Stand  wird  mit  eontschiedenster
  Wichtigkeit  betont,  seine  Gründung  als  der  Wendepunkt  in
der  ganzen  Bewegung  bezeichnet,  und  legt  namentlich  Lassalle,  dem  man,
mag  man  sonst  von  ihm  halten  was  man  will,  doch  keinen  Falles  klaren
Verstand  und  bewusstes  Handeln  abstreiten  kann,  den  entschiedensten
Werth  auf  diese  Bezeichnung;  es  muss  also  doch  dieselbe  einen  Sinn  und
eine  Bedeutnng  haben.  Allerdings.  Dadurch,  dass  die  Lohnarbeiter  als
ein  vierter  Stand  bezeichnet  werden,  soll  der  angebliche  tiefe  Unterschied
zwischen  ihnen  und  den  Kapitalbesitzern  und  Unternehmern,  welche  man
gegen  alle  Geschichte  und  Statistik  als  den  dritten  Stand  der  «Bourgeois>
darstellt,  hervorgehoben  werden.  Es  ist  ein  Kriegsname,  eine  gemeinsame
Fahne;  überdiess  eine  Drohung.  So  wie  der  dritte  Stand,  mit  Hülfe  der
damals  noch  nicht  von  ihm  getrennten  unteren  Volksschichten,  die  beiden
ersten  Stände  in  der  französischen  Revolution  vernichtet  habe,  so  wird  nun
ihm  die  gleiche  Beseitigung  durch  einen  vierten  Stand  in  Aussicht  gestellt.

genommen  werden,  wenn  er  In  seiner  Geschichte  der  social-politischen  Parteien  In  Deutschland,
  (Freibg.,  1867)  8.  3  fg.,  auseinandersetzt,  dass  sich  aus  dem  „einfachen  Mittelstande‘“,
wesentlich  der  Handwerker,  die  „Bourgeoisie"  als  die  reichen  Träger  des  grossen  Handels,
der  grossen  Industrie,  der  modernen  Kapitalwirihschaft  emporgearbeitet  habe  und  der  gerade
Gegensatz  dieses  Bürgerthums,  des  Mittelstandes,  geworden  sel,  und  wenn  er  nun  behauptet,
dass  der  Itzt  gegen  diesen  liberalen  Oeconomismus  auftretenden  Klasse  der  Arbeiter  die
Bezeichnung  als  vierter  Stand  mit  Recht  beigelegt  werde.  Offenbar  wäre  es  nach  seiner
Auffassung  eine  fünfte  Gruppirung,  da  er  Geistlichkeit,  Adel,  Bürgerthum  wenigstens  in
ihren  Resten,  die  Bourgeoisie  als  die  herrschende  Klasse  anerkennt.  Im  Uebrigen  soll
dieser  scharfsinnige  und  stastsmännisch  angelegte  Schriftsteller  keineswegs  zu  Donen  gerechnet
  werden,  welche  „nicht  fünf  zählen  können“.