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Reichs-Gesetzblatt
MÆ 46.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die östlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen
Inseln der Samoagruppe. S. 849. — Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Aus-
führung des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. S. 849. — Bekannt-
machung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen und der Rayons für den Kieler Hafen.
S. 870.
(Nr. 2719.) Bekanntmachung, betreffend die östlich des 171. Längengrads westlich von
Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe. Vom 25. September 1900.
D. östlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln
der Samoagruppe sind am 17. April 1900 in den Besitz der Vereinigten Staaten
von Amerika übergegangen. Von jenem Tage an sind die Vorschriften des
Freundschaftsvertrags zwischen dem Reiche und Samoa vom 24. Januar 1879
(Reichs-Gesetzbl. 1881 S. 29) gemäß der Allerhöchsten Verordnung vom
17. Februar 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 39) in Ansehung der bezeichneten Inseln
außer Anwendung getreten. Die dort bis dahin auf Grund dieses Vertrags
ausgeübte Konsulargerichtsbarkeit ist seit demselben Zeitpunkt in Wegfall gekommen.
Berlin, den 25. September 1900.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
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(Nr. 2720.) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über
die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Vom 6. Oktober 1900.
D. Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Oktober d. J. die nachstehenden
vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Bekämpfung
gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306)
beschlossen.
Berlin, den 6. Oktober 1900.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
Reichs-Gesetzbl. 1900. 138
Ausgegeben zu Berlin den 11. Oktober 1900.