Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
Betrag 
für das 
Titel. Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
(.) Uebertrag. . . .! 103600 
1 Gerichtsschreiber mit 2 100 Mark bis 4 200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III2 
X 
des Tarifs). 6 300 
Summe Titel 1 109 900 
Zu Titel 1. Der derzeitige Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist 
noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Landesverwaltung — 
anzusehen und zu behandeln. 
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel L. . . .. . .. . . .. .. .... 148 220 
3. Schutztruppe (205 000 Mark künftig wegfallend .. . 1 300 550 
Summe Titel 1 bis 3 1558 670 
Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben 
freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Mieths- 
entschädigung gewährt werden kann. 
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einst- 
weiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinter- 
bliebenen verstorbener Landesbeamen . .. – 
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf 
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 177.000 
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf 
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 1 330 
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren 
Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der 
Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 3 000 
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militär- 
pensinen . .. 5000 
Andere persönliche Ausgaben. 
9. Für Weiße . . .. .. ... ... .. .. . . . .. 334576 
Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren Stelle 
nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann. 
Seite . . . . 2 079 576 
  
  
  
  
 
	        
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