Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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23.  April,  sodann  am  Dienstag  den  8.  Oktober  und  an  den  darauf  folgenden  Tagen
vorgenommen  werden.
Hiebei  haben  zu  erscheinen:

1)  alle  Schullehrer,  welche  in  Folge  der  ersten  Dienst-Prüfung  angestellt  sind,

und  eine  Beförderung  nachsuchen  wollen,

2)  die  Schul-Provisoren,  welche  zur  ersten  Anstellung  befähigt  zu  werden  wünschen.

Zu  der  Prüfung  im  Frühjahr  haben  sich  auch  diejenigen  Schullehrer  zu  melden,
welche  die  ganze  Bildaung  der  Schul-Incipienten  durch  den  vierjährigen  Lehrcurs  zu
übernehmen  wünschen.

Die  Eingaben  müssen  für  die  erste  Prüfung  bis  zum  25.  März,  für  die  zweite
bis  zum  7.  September  d.  J.  dahier  einkommen.  Die  Prüfungs-Candidaten,  welche
hierauf  nicht  durch  besondere  Erlasse  zurückgewiesen  werden,  haben  sich  beziehungsweise
am  Dienstag  den  25.  April  und  3.  Oktober  Morgens  7  Uhr  auf  der  Kanzl#i  des  katholischen
  Kirchenraths  einzußinden.

Stuttgart  den  25.  Januar  1835.  Soden.
D)  Die  Anmeldung  für  diejenigen  Jünglinge,  welche  sich  dem  katholischen  Schullebrerstande  widmen
wollen,  betreffend.

Diejenigen  Jünglinge,  welche  sich  dem  katholischen  Schullehrerstande  widmen  wollen,
  haben  sich  im  Mai  d.  J.  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

Dieselben  werden  hiebei  auf  die  Vorschriften  vom  12.  März  1325,  916.  6—10
(Reg.  Bl.  S.  168)  und  vom  20.  Februar  1827  (Reg.  Bl.  S.  82)  mit  dem  Anhang
bingewiesen,  daß  in  dem  erforderlichen  Zeugniß  des  Arztes  auch  die  bestimmte  Aeußerung
  enthalten  seyn  muß,  ob  die  bisherige  Entwicklung  des  Candidaten  keine  Anlage
zu  einem  Gebrechen,  welches  ihn  für  den  Schullehrerstand  untüchtig  machen  würde,
vermuthen  lasse.

Zur  vorläufigen  Legitimation  können  sich  auch  diejenigen  Jünglinge  melden,  wolche
am  1.  Mai  d.  J.  das  vierzehnte  Jahr  zurücklegen;  es  wird  ihnen  aber  die  Incipienten=Zeit
  erst  rom  1.  Mai  des  künftigen  Jahres  an  gerechnet,  weßhalb  sie  auch  nicht  gehalten
  sind,  früher  bei  dem  Präparanden-Lehrer  einzutreffen.

Sturtgart  den  25.  Januar  1835.  Soden.