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14. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der
Königlich ungarischen Staatsbahnen von Mezö-Laborcz bis zur öster-
reichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landes-
grenze und die der Kaschau-Oderberger Bahn von Orlo bis zur öster-
reichischen Landesgrenze.
15. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft be-
triebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Trenczén-
Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L.
bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur öster-
reichischen Landesgrenze.
16. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics-
Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze.
III. Okkupationsgebiet.
1. K. und K. Militärbahn Banjaluka-Doberlin.
Belgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Gent-Terneuzen.
4. Mecheln-Terneuzen.
5. Westflandrische Eisenbahn.
6. Eisenbahn von Chimay.
7. Termonde -St. Nicolas.
8. Hasselt-Maeseyck.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
9. bei Comines bis Comines.
10. bei Halluin bis Menin.
9°