Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LVII. Band. (57)

102  Erörterungen  ans  dem  Gebiete  des  Civilprozesses.

Bezug  auf  bloße  Verhältnisse  von  Dingen  oder  Personen
zu  einander  der  Fall,  welche  Verhältnisse  zwar  gleichfalls
  thatsächlich  existiren,  dem  Einzelnen  aber,  weil  sie
an  sich  weder  gesehen,  noch  gehört  oder  gefühlt  werden
können,  erst  durch  eine  größere  Reihe  von  Sinneswahrnehmungen
  darüber,  was  mit  gleichartigen  Dingen  geschehen
  oder  zwischen  gewissen  Personen  vorgekommen  ist,
zur  Gewißheit  werden.  Auch  hier  kann  jedoch  das  Urtheil
  des  Einzelnen  in  sehr  vielen  Fällen  ein  derartig
nicht  blos  nothwendiges,  sondern  auch  unvermitteltes
werden,  daß  es  sich  auf  Grund  der  zwingenden  Erfahrung
  direkt  z.  B.  an  den  Anblick  einer  Sache  kettet.
Eine  prinzipielle  Verschiedenheit  zwischen  solchen  Urtheilen
  und  Urtheilen  der  ersterwähnten  Art  besteht  dann
rücksichtlich  der  Zulässigkeit  der  Eideszuschiebung  nicht
weiter.

Dies  auf  unsere  spezielle  Frage  angewandt,  so  ergibt
  sich  Folgendes:

Unter  dem  Werthe  einer  Sache  versteht  man  in  unserer
  Kulturperiode  ganz  allgemein  den  Preis,  um  welchen
  die  Sache  zu  Geld  gemacht  werden  kann.  Dieser
Preis  an  sich  wird  zur  Thatsache  erst  dann,  wenn  die
Sache  wirklich  für  Geld  weggegeben  wird.  Aber  die
Möglichkeit,  eine  Sache  um  einen,  wenigstens  im  Durchschnitte,
  bestimmbaren  Preis  zu  Geld  zu  machen,  ist  trotzdem
  gleichfalls  etwas  Thatsächliches,  einfach  deshalb,
weil  diese  Möglichkeit  entweder  besteht  oder  nicht  besteht.
Zur  Werthsbestimmung  genügt  diese  bloße  Möglichkeit.
Wo  sie  besteht,  da  kann  sie  ferner  auch  subjektiv  wahrgenommen
  werden;  ob  sie  es  in  einem  konkreten  Falle
wurde  oder  doch  werden  konnte,  bleibt  dagegen  immer
gunestio  kacti.  So  weiß  z.  B.  ein  Kaufmann,  der  Jahr
aus  Jahr  ein  seine  Magazine  mit  gewissen  Waaren  füllt
und  diese  wieder  veräußert,  aus  eigener  Wahrnehmung
sehr  wohl,  welches  der  Durchschnittspreis  dieser  Waaren
im  Einkaufe  und  Verkaufe  zu  dieser  oder  jener  Zeit  war