Pläne zur Vergrößerung Preußens 29
vorhanden; sollte der preußische Staat in selbstauferlegter Ruhe verharren,
Taler auf Taler anhäufen, jahrein, jahraus neue Rekruten
zwecklos abrichten, oder sollte er nicht lieber die gewonnene Kraft bei
günstiger Gelegenheit verwerten? Von der Gedanken Blässe nicht
angekränkelt, beschloß Friedrich II. das letztere. Jülich, Berg und
Westpreußen, vielleicht auch Schwedisch-Pommern zu erlangen, schien
das nächste Ziel zu sein. Da starb am 20.Oktober 1740 ganz unerwartet
Kaiser Karl VI. und eine Frau, Maria Theresia, ward
Erbin seiner Lande. Das war ein Ereignis, das die Lage Europas
mit einem Schlage von Grund aus änderte, und Friedrich wußte es
zu benützen.
In den österreichischen Ländern herrschte ob der weiblichen Nachfolge
große Unsicherheit, und die Nachbarn, obwohl sie fast alle die
neue Thronfolgeordnung genehmigt hatten, machten allerlei Ausflüchte,
um im Trüben zu fischen. Sachsen und Bayern, wo die
Töchter Kaiser Josefs I. als Fürstinnen saßen, waren unmittelbar
an der Erbfolge beteiligt; Frankreich war ein alter Gegner Österreichs,
um so mehr, seitdem England in immer nähere Verbindung
zum Donaustaate getreten war; Spanien stand gleichfalls seit Anfang
dieses Jahrhunderts in scharfer Opposition gegen die Habsburger:
die Königin Elisabeth von Spanien, die eigentliche Regentin
des Landes, war bemüht, ihre beiden Söhne Karl und Philipp
in Italien auf Kosten Osterreichs zu versorgen. Der jahrhundertlange
Feind im Osten, die Türkei, hatte eben gegen Osterreich
einen Krieg siegreich beendet. Die eigenen Hilfsquellen OÖsterreichs
waren erschöpft, die Unterstützung von seiten des Deutschen Reichs
ungewiß, da ja ein Nachfolger Karls VI. noch nicht gewählt und es
fraglich war, ob es möglich sein würde, den Gemahl Maria Theresias,
Franz Stephan von Lothringen, jetzt Großherzog von Toscana,
zum römisch-deutschen Kaiser zu erheben. Nur über alte Minister,
ein geschlagenes Heer, leere Kassen verfügte die schöne Königin
von Ungarn und Böhmen bei ihrem Regierungsantritte. Das
war nun eine überaus günstige Gelegenheit für Friedrich II., seine
alten Ansprüche auf Schlesien wieder aufleben zu lassen. Über die
Berechtigung derselben ist bereits an anderer Stelle geredet worden:
sie sind unsicherer Natur. Eine Erörterung der Frage, ob der Erbvertrag
mit Brieg, Liegnitz und Wohlau von 1537 die notwendige
Bestätigung von seiten der lehengebenden Krone Böhmen erhalten
habe und ob die Einziehung Jägerndorfs im Dreißigjährigen Kriege
rechtmäßig gewesen sei, ist wohl müßig, denn das Ganze war eine