390
595
594
596
595)
597
596
598
5971
599
598.
600
599
Neunter Abschnitt.
Besen, Bürsten, Hinsel und Siebwaaren.
Besen aus Reisig:
ohne Stock oder Stiel
mit Stock oder Stiel aus rohem Holze oder Rohr, auch mit Hand-
haben aus dem zum Binden der Besen verwendeten Reisig
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(596/9 1595/8) Andere Besen sowie Bürsten und Pinsel:
grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem) unpolirtem Holze, Rohr oder
Eisen:
aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen; Dreidel
(Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reinigungszwecke
aus Borsten oder thierischen Borstenersatzstoffen; auch Abstauber aus
ungefärbten Fdden .
grobe in Verbindung mit lackirtem, polirtem Holze, Rohr oder Eisen;
feine (insbesondere alle aus Haaren oder Gespinnsten sowie Abstauber
aus gefärbten Federn), auch in Verbindung mit Holz, Rohr oder
Eisen; auch Abreib= (Frottir-) Bürsten und -Handschuhe sowie Pferde-
bürsten aus Borsten, Roßhaaren oder dergleichen in Verbindung mit
groben Gespinnstwaaren; Haarbüsche aus Roß- oder Büffelhaaren)
Teppichkehtker.
Bürsten in Verbindung mit Bein oder Horn
·e-es
Besen, Bürsten und Pinsel in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit
sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Siebwaaren:
grobe (Siebböden aus Holzspan, Eisendraht oder gelochtem Eisen—
blech in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze oder Eisen)
andere, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zoll—
sätze fallen
Zollsatz
für 1 Doppel.
zentner
Mark.
frei
24
100
24
24