Inhaltsverzeichnis : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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achtet,  von  der  Kammer  der  Abgeordneten  aber  in  ihrer  äfscnllichen
  Sitzung  am  14.  d.  Mts.  durch  Stinmensleichheit
  abgelehnt  wurde.

Schon  bei  Aufstellung  des  Budgets  ist  dieser  Staatsaufwand
  von  Seite  der  k.  Staatsregicrung  als  ein  unvermeidliches
  Postulat  in  erste  Linie  gestellt  worden,  weil  diese  Verbindungsstraße
  dem  allgemeinen  Verkehre  wesentliche  Vortheile
bietet  und  die  Stadtgemeinde  Bamberg  ein  größeres  Opfer
als  60,000  fl.  —  zur  Bestreitung  der  Gesammtkosten  zu
100,000  fl.  —  nicht  zu  bringen  vermag.

Nachdem  somit  Zweckmäßigkeits=  wie  Billigkeitsgründe
dafür  sprechen,  so  erlaubt  sich  Referent  zu  beantragen:

„beim  Etat  für  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserb  au
den  abgeminderten  Staatsbeitrag  von  40,000  fl.  für
obigen  Zweck  wieder  einzusetzen  und  demnach  den  Gesammtetat
  auf  1,030,000  fl.  zu  erhöhen;  im  Uebrigen
aber  dem  Beschlusse  der  Kammer  der  Abgeordneten  zuzustimmen.“


8.  7.

„Als  besondere  Ausgaben  der  X.  Finanzperiode
a„werden  festgesetzt:

a)  außerordentlicher  Aufwand  für  Durchführung

„der  neuen  Ciwvilprozebordnung  —  oußer  der
„durch  Art.  4  des  Gesetzes  vom  21.  Februar
„1870,  „die  provisorische  Steuererhebung  und
„vorläufige  Bestreitung  besonderer  Ausgaben  pro“
„1870  betr.“,  zur  Verfügung  gestellten  Summe
„von  150,000  fl.  —  ein  weiterer  Betrag  von
145,000  fl.

„b)  Für  die  Sammlungen  und  die  innere  Einricht-„ung
  der  polytechnischen  Schule  78,100  fl.