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achtet, von der Kammer der Abgeordneten aber in ihrer äfscnllichen
Sitzung am 14. d. Mts. durch Stinmensleichheit
abgelehnt wurde.
Schon bei Aufstellung des Budgets ist dieser Staatsaufwand
von Seite der k. Staatsregicrung als ein unvermeidliches
Postulat in erste Linie gestellt worden, weil diese Verbindungsstraße
dem allgemeinen Verkehre wesentliche Vortheile
bietet und die Stadtgemeinde Bamberg ein größeres Opfer
als 60,000 fl. — zur Bestreitung der Gesammtkosten zu
100,000 fl. — nicht zu bringen vermag.
Nachdem somit Zweckmäßigkeits= wie Billigkeitsgründe
dafür sprechen, so erlaubt sich Referent zu beantragen:
„beim Etat für Straßen-, Brücken= und Wasserb au
den abgeminderten Staatsbeitrag von 40,000 fl. für
obigen Zweck wieder einzusetzen und demnach den Gesammtetat
auf 1,030,000 fl. zu erhöhen; im Uebrigen
aber dem Beschlusse der Kammer der Abgeordneten zuzustimmen.“
8. 7.
„Als besondere Ausgaben der X. Finanzperiode
a„werden festgesetzt:
a) außerordentlicher Aufwand für Durchführung
„der neuen Ciwvilprozebordnung — oußer der
„durch Art. 4 des Gesetzes vom 21. Februar
„1870, „die provisorische Steuererhebung und
„vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben pro“
„1870 betr.“, zur Verfügung gestellten Summe
„von 150,000 fl. — ein weiterer Betrag von
145,000 fl.
„b) Für die Sammlungen und die innere Einricht-„ung
der polytechnischen Schule 78,100 fl.