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Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit—
und Fahrgeschirrtheile:
roh......
bearbeitet.............................................
SchlittschuheundRollschuhe..................................
Bau= und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebethürrollen, Thürfedern,
Thürgrisfe, Thürhänge, Thürketten, Thürknöpfe, Thürriegel, Ventila-
toren, Buffetgriffe, Gabelrollen (Vogelrollen), Kofferwinkel, Möbel-
und Stuhlrollen, Schiebladengriffe, Schiebladenknöpfe, sämmtlich aus
schmiedbarem Eisen:
rooooooo„
bearbetiitt4t:: . . ..
Schlösser und Schlüssel:
ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen
unedler Metalle .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . ... .. . . ..
mit Schlüsselrohren, Riegelplatten, Schlüssellochdecken und dergleichen
aus anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle
Geldschränke und Geldkasten (Kassetten). . . . . .. .. . . . . . . . . . .. . . . ...
Möbel (nicht gepolstert) und Turngeräthe, auch aus nicht schmiedbarem
Guß..................................................
Feine Schneidwaaren (feine Messer, feine Scheeren, blanke Waffen und
dergleichen); Perlen und Schmuckschnallen, soweit sie nicht unter
Nr. 887 fallen; Fingerhüte, Korkzieher, Nußknacker, Stahllugeln,
Knöpfe (auch aus Blech) und sonstige feine Eisenwaaren, anderweit
nicht genannt:
roooooooo . . . . . ..
bearbeitet. . . . . . . . . ... ............... . .... ... .. ... . . . ..
Kunstschmiedearbeiiien . .. .. .. .. ..
Schirmgestelle und Bestandtheile von solhen
Federn, anderweit nicht genannt; auch Blankscheite (Planchettss .
Schreibfedern (einschließlich der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch
mit vergoldeten Seikzten.
Reichs. Gesetzbl. 1902. 90
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
1
2
S