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Ordnung der Dinge zufrieden zu seyn, ob gleich keine eigene
Urkunde ihnen zu Theil geworden seyn mochte *).
Je reicher der Koͤnig durch seine neue Domainen-Erwerbung
wurde, je weniger durften sie steuern. Je schneller
die Veränderung durchgieng, daß die Lehne aufgehoben und
die neuen Selbsiadministrationen eingerichtet wurden, desto
schneller milderte sich ihr Schicksal. Sie konnten nicht mit
einemmal frei werden, weil sie zur Freiheit nicht reif waren;
aber doch schien sich's die neue Regierung recht zum
eigentlichen Geschäfte ausgezeichnet zu haben, auch dieses
Genusses sie fähig zu machen.
· So hatte man also offenbar jeder Parthie genug gegeben,
um jede viel fuͤrchten zu machen, wenn irgend eine
Contrerevolution kommen sollte. Man hatte viel gegeben,
und doch keiner alles gegeben, was sie sich in einzelnen Ta-)
I.. co. pag. 295.
Rustici olim in Dania distincti in liberos et glebae addiclos.
Nunc ssta serrilus sublala est. Nam Fridericus III. b. m. dum
factus est hacredilarjus rex et absolulus Daniae Dominus, abslulit
illam distinctionem, omnibusquc rusticis dedit licentiam
gerendi sclopetos, el lepores, vulpes aliaquc ejusmodi animalia
occidendi unicuique in praedio suo, ut sic nobilium poteslas
reprimeretur. Et quod adhuc mojus est, concessit ipsis,
ut habeant sessionem et votum una cum aliis in generalibus
regni Comilis. «
Eine urkundliche Nachricht von allem diesem habe ich ulcht
entdecken können. Bekanntlich hat Oldenburger bei seinem
Werk Conringische Hefte gewaltig gepluͤndert, und Conring
konnte auch deßwegen von den Veränderungen, die durch die
Revolution in Daͤnmark vorgegangen sind, leicht wohl unterrichtet
seon, weil damals zwischen dem Braunschweig-inedurgischen
Hofe in Zelle und Hannover und dem königlichen dänischen
Hofe eine sehr traute Verbindung war. Doch aber hat
sich noch bis jetzt von allen diesen Nachrichten nicht eine urkundliche
Spur gefunden.