Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Den  Stern  der  Groß-Komthure  werden  Wir  vorkommenden  Falls  auch
noch  nach  dem  Schwarzen  Adler-Orden  verleihen.  «

Urkundlich  unter  Unserer  Hoͤchsteigenhaͤndigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Koͤniglichen  Insiegel.

Gegeben  Koͤnigsberg,  den  18.  Oktober  1861.
(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  zu  Hohenzollern-Sigmaringen.  v.  Auerswald.  v.  d.  Heydt.

v.  Patow.  Gr.  v.  Pückler.  v.  Bethmann-Hollweg.  Gr.  v.  Schwerin.
v.  Roon.  v.  Bernuth.  Gr.  v.  Bernstorff.

 

(Nr.  5482.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  4.  Dezember  1861.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  und  die  Befugniß  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
an  die  Gemeinde  Bensberg  im  Kreise  Mühlheim,  Regierungsbezirk  Cöln,
bezüglich  der  von  ihr  zu  bauenden  Strecke  der  Gemeinde-Chaussee  von
Stump  an  der  Dünnwald-Dabringhausen-K.  forsterhoͤher  Bezirksstratge,
  im  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  über  Kesselsdhünn  und  Bechem
nach  Spitze  an  der  Gladbach-Wipperfürther  Bezirksstraße,  im  Regierungsbezirk
  Cöln.

m  Verfolg  Meines  Erlasses  vom  22.  Juli  d.  J.,  durch  welchen  den  Gemeinden
  Dabringhausen  und  Bechem  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer
Gemeinde-Chaussee  von  Stump  an  der  Dünnwald-Dabringhausen-Kammerforsterhöher
  Bezirksstraße,  im  Regierungsbezirk  Ousseldorf,  über  Kesselsdhünn  und
Bechem  nach  Spitze  an  der  Gladbach-Wipperfürther  Bezirksstraße,  im  Regierungsbezirk
  Cöln,  das  Expropriationsrecht  nebst  den  sonstigen  fiskalischen  Vorrechten
  und  die  Befugniß  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  verliehen  worden
ist,  verleihe  Ich  hierdurch  die  daselbst  bezeichnerten  Rechte  auch  der  Gemeinde
Bensberg,  im  Kreise  Mühlheim,  Regierungsbezirk  Cöln,  in  Bezug  auf  die  von
ihr  zu  bauende  Strecke  der  gedachten  Straße.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  4.  Dezember  1861.

Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Patow.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(r  5483)