Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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dächtigen  Schriften  soll  niemand  kaufen,  verkaufen,  lesen,  behalten,  abschreiben,
drucken  oder  abschreiben  und  drucken  lassen,  sondern  von  aller  Menschen  Gedächtnis
abtun  und  vertilgen,  unangesehen,  ob  darinnen  etwas  Gutes,  den  einfältigen
Menschen  damit  zu  betrügen,  eingeführt  wäre  .  .  ..  Damit  auch  solches  alles  und
andere  Ursachen  künftiger  Irrsal  abgeschnitten  und  das  Gift  derer,  so  solche
Schriften  dichten  und  machen,  ferner  nicht  ausgebreitet  und  die  hochberühmte
Kunst  der  Druckerei  allein  in  guten  und  löblichen  Sachen  gebraucht  und  geübt
werde,  so  haben  wir  weiter  aus  kaiserlicher  und  königlicher  Oberhoheit  und  rechtem
Wissen,  auch  mit  einhelligem  Rat  unserer  und  des  Reiches  Kurfürsten  und  Stände,
bei  unserer  und  des  Reiches  Acht  und  Aberacht  und  anderen  vorberührten  Pönen
geboten,  gebieten  auch  solches  wissentlich  in  Kraft  dieses  unseres  Edikts,  das  wir
hiermit  für  ein  unverbrüchlich  Gesetz  zu  halten  erkennen:  daß  hinfort  kein  Buchdrucker
  oder  jemand  anders,  er  sei  wer  oder  wo  er  wolle,  in  dem  heiligen
römischen  Reich,  auch  in  unseren  Erbkönigreichen,  Fürstentümern  und  Landen  keine
Bücher  noch  andere  Schriften,  in  denen  etwas  begriffen  ist,  das  den  christlichen
Glauben  wenig  oder  viel  anrühret,  zum  ersten  drucke  und  dann  nachdrucke  ohne
Wissen  und  Willen  der  Ordinarien  desselben  Orts  oder  ihrer  Substituten  und  Verordneten,
  mit  Zulassung  der  Fakultät  in  der  heiligen  Geschrift  einer  der  nächst  gelegenen
  Universitäten.  Aber  andere  Bücher,  sie  seien  in  welcher  Fakultät  und  begreifen,
  was  sie  wollen,  die  sollen  mit  Wissen  und  Willen  der  Ordinarien  und
außerhalb  keineswegs  gedruckt,  verkauft  noch  zu  drucken  oder  zu  verkaufen  unterstanden,
  verschaffet  noch  gestattet  werden,  in  keiner  Weise.

100.
Albrecht  Dürer  über  Luther.

Quelle:  Albrecht  Dürers  Tagebuch  über  seine  Reise  in  die  Niederlande.
Fundort:  H.  Wolff,  Albrecht  Dürers  Briefe,  Tagebücher  und  Reime.  Leipzig  1912.  S.  89—91.

Am  Freitag  vor  Pfingsten  im  Jahre  1521  kam  mir  die  Mär  nach  Antwerpen,
  daß  man  Martin  Luther  so  verräterisch  gefangen  hätte.1)  Da  ihm  des
Kaiser  Karls  Herold  mit  dem  kaiserlichen  Geleit  zugegeben  war,  so  ward  dem  vertraut;
  aber  sobald  ihn  der  Herold  in  einen  unfreundlichen  Ort  bei  Eisenach  gebracht
  hatte,  sagte  er,  Luther  bedürfe  seiner  nicht  mehr,  und  ritt  davon.  Alsbald
waren  zehn  Pferde  da,  die  führten  verräterisch  den  verkauften  frommen,  mit  dem
heiligen  Geist  erleuchteten  Mann  hinweg,  der  da  war  ein  Nachfolger  des  Herrn
und  des  wahren  christlichen  Glaubens;  und  lebt  er  noch,  oder  haben  sie  ihn  gemordet,
  das  ich  nicht  weiß,  so  hat  er  das  gelitten  um  der  christlichen  Wahrheit
willen,  und  um  daß  er  gestraft  hat  das  unchristliche  Papsttum,  das  da  strebt
wider  Christs

So  wie  diesem  Manne,  der  da  klarer  geschrieben  hat,  denn  nie  keiner  in
140  Jahren  gelebt,  dem  du  einen  solchen  evangelischen  Geist  gegeben  hast,  bitten
wir  dich,  o  himmlischer  Vater,  daß  du  deinen  heiligen  Geist  gebest  wiederum
einem,  der  da  deine  heilige,  christliche  Kirche  allenthalben  wieder  versammele,  auf
daß  wir  allein  und  christlich  wieder  leben,  daß  aus  unseren  guten  Werken  alle
Ungläubigen,  als  Türken,  Heiden,  zu  uns  selbst  begehren  und  christlichen  Glauben
annehmen.  Aber,  Herr,  du  willst,  ehe  du  richtest,  wie  dein  Sohn  Jesus  Christus

1)  Die  Entführung  Luthers  nach  der  Wartburg  bei  seiner  Rückkehr  vom  Reichstag  zu
Worms  fand  am  4.  Mai  1521  statt.  Der  wahre  Sachverhalt  war  Dürer  natürlich  unbekannt.