Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-russischen Grenze: 
31. bei Eydtkuhnen bis Wirballen, 
32. bei Ottloschin bis Alerxandrowo, 
33. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linieder früheren Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn), 
34. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn), 
35. die von der Ostpreußischen Südbahngesellschaft betriebene Strecke von 
der deutsch-russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo, 
36. die von der Marienburg — Mlawkaer Eisenbahngesellschaft betriebene 
Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa. 
II. Österreichischer Verwaltungen. 
37. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der 
österreichisch-russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica. 
Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen in der Richtung 
nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch-russischen 
Grenze: 
38. bei Brody bis Radziwiléw, 
39. bei Podwoloczyska bis Woloczysk, 
40. bei Nowosielitza bis Nowosielitza. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 98, 99, 100. 
Osterreich, Ziffer 49, 50, 51. 
Schweiz. 
A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Schweizerische Bundesbahnen. 
2. Gotthardbahn. 
3. Jura-Simplonbahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn 
Cossonay Bahnhof J.-S.-Cossonay Stadt. 
4. Neuenburger Jurabahn. 
Emmenthalbahn. 
  

	        
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