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C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken
von der deutsch-russischen Grenze:
31. bei Eydtkuhnen bis Wirballen,
32. bei Ottloschin bis Alerxandrowo,
33. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linieder früheren Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn),
34. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn),
35. die von der Ostpreußischen Südbahngesellschaft betriebene Strecke von
der deutsch-russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo,
36. die von der Marienburg — Mlawkaer Eisenbahngesellschaft betriebene
Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa.
II. Österreichischer Verwaltungen.
37. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der
österreichisch-russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica.
Die von den K. K. Osterreichischen Staatsbahnen in der Richtung
nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch-russischen
Grenze:
38. bei Brody bis Radziwiléw,
39. bei Podwoloczyska bis Woloczysk,
40. bei Nowosielitza bis Nowosielitza.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 98, 99, 100.
Osterreich, Ziffer 49, 50, 51.
Schweiz.
A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Schweizerische Bundesbahnen.
2. Gotthardbahn.
3. Jura-Simplonbahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn
Cossonay Bahnhof J.-S.-Cossonay Stadt.
4. Neuenburger Jurabahn.
Emmenthalbahn.