Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Reichs-Gesetzblatt. 
  
  
Nr. 40. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigen- 
tums. S. 270. 
  
(Nr. 2992.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des 
gewerblichen Eigentums. Vom 17. September 1903. 
Die Vereinigten Staaten von Mexiko sind der von mehreren Staaten zu Paris 
am 20. März 1883 geschlossenen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen 
Eigentums nebst Schlußprotokoll von demselben Tage (Reichs-Gesetzbl. von 1903 
S. 148 ff.) und der Zusatzakte d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend 
die Abänderung der Übereinkunft vom 20. März 1883 und des dazu gehörigen 
Schlußprotokolls (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 167 ff.), beigetreten. 
Der Beitritt ist am 7. September d. J. in Kraft getreten. 
Berlin, den 17. September 1903. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Richthofen. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs- Gesetzbl. 1903. 60 
Ausgegeben zu Berlin den 25. September 1903. 
 
	        
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