thumbs : Rosenheimer Anzeiger. 62. Jahrngang (62)

Geschichtlich  vorgebildete  Elemente  der  Reichsverfassung.  11

Parlaments,  erweiterte  Zulassung  von  Majoritätsbeschlüssen  im
Bundesrat,  Erweiterung  der  Kompetenz  des  Bundes,  namentlich
für  Verkehrsverhältnisse,  einheitliche  Organisation  von  Wehrkraft
und  auswärtiger  Vertretung.  Mit  diesen  fünf  Punkten  und  den
territorialen  Veränderungen  ist  in  der  Tat  der  Unterschied  gegenüber
  dem  Deutschen  Bund  im  wesentlichen  der  Grundzüge  erschöpft.

Zufolge  dieser  Zirkulardepesche  bildete  sich  das  Augustbündnis.
  Was  schon  zur  Zeit  des  Wiener  Kongresses  zwei  Männer
—  Minister  v.  Gersdorff,  Adjutant  Thon  —  aus  der  Umgebung
Karl  Augusts  von  Weimar  in  Denkschriften  als  die  Bahn  der
Zukunft  gewünscht  hatten,  vollzog  sich  nun:  die  Schaffung  eines
norddeutschen  Bundes  unter  preußischer  Hegemonie.“)  Paziszenten
waren  nur  die  Staaten  nördlich  des  Mains,  soweit  sie  nicht
durch  die  kriegerische  Umwälzung  ihre  Existenz  verloren  hatten.
Doch  nicht  sofort  alle;  denn  das  Königreich  Sachsen  sowie  Meiningen
  und  Reuß  ä.  L.  und  endlich  Hessen,  bei  dem  es  sich  zunächst
nur  um  das  Land  nördlich  des  Mains  handelte,  sind  erst  später
beigetreten.  Dieses  Augustbündnis  war  ein  rein  völkerrechtlicher
Akt,  galt  nur  auf  ein  Jahr  und  hatte  als  Inhalt  die  Pflicht  der
Verbündeten,  durch  gemeinsame  Arbeit  auf  den  Grundlagen  jener
Depesche  eine  Verfassung  zu  beraten  und  einem  konstituierenden
Reichstag  vorzulegen,  welcher  auf  Grund  des  1849er  Wahlgesetzes
berufen  werden  sollte.  Nun  ging  es  bis  zu  diesem  Bündnis  zwar
recht  schnell;  sehr  langsam  aber  nachher  bis  zur  Vorlage  eines
Entwurfs,  indem  sich  sofort  eine  Reihe  von  Schwierigkeiten  zeigte.
In  Militärfragen  stellte  der  spätere  Kaiser  Wilhelm  der  Große,
dessen  eigenstes  Werk  die  Schöpfung  des  siegreichen  Heers  gewesen
war,  seine  bestimmten  Direktiven  auf  und  er  legte  den  Schwerpunkt
auf  diese  Seite  der  Sache;  das  „Zivile“  wälzte  Fürst  Bismarck
vielfach  in  sich  hin  und  her.  Am  Nachmittag  des  13.  Dezember
1866  diktierte  er  aus  dem  Kopf  Lothar  Bucher  den  ersten  Entwurf
in  die  Feder;  die  Abschnitte  über  Bundesrat,  Bundespräsidium
und  Reichstag  waren  und  blieben  ganz  sein  geistiges  Eigentum.
Nach  dem  Zeugnis  Dunckers  kann  man  annehmen,  daß  Bismarck
anfangs  Neigung  hatte,  sich  den  Vorgängen  von  1849  noch  mehr
anzuschließen,  als  dies  geschehen  ist.  Schließlich  überwogen  bei  ihm
die  beiden  Gesichtspunkte,  von  denen  ich  früher  sprach:  Der  Anschluß
an  das  Gewohnte,  die  Vorbereitung  des  Eintritts  des  Südens.

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6)  Vgl.  Stern,  Geschichte  Europas  seit  1815  Band  I  S.  182.