Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

124. 
c) bei Aachen bis Aachen¹); 
4) bei Dalheim bis Dalheim ²); 
e) bei Gronau bis Gronaul¹). 
124. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis 
Emmeerich. 
125. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
126. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von 
der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus. 
VI. Dänischer Verwaltungen. 
Die von den Dänischen Staatsbahnen in Gemeinschaft mit den Groß- 
herzoglich Mecklenburgischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffähren- 
verbindung Warnemünde Gjedser. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 26 bis und mit 48. 
Dänemark, Ziffer 3, 4. 
Frankreich, Ziffer 10, 20, 21, 22, 23, 24. 
Luxemburg, Ziffer 2, 3. 
Niederlande, Ziffer 6, 7, 8, 9, 10, 11. 
Rußland, Ziffer 31, 32, 33, 34, 35, 36. 
Schweiz, Ziffer 21, 22, 23, 24, 25, 26. 
  
Österreich und Ungarn. 
I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich 
Liechtenstein). 
A. Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnver- 
waltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in 
 
Ungarn betrieben werden. 
1. K. K. Österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich 
Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch-Buchs; — 
dagegen mit Ausschluß: 
  
¹) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur 
den Zugdienst in beiden Richtungen. 
²) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats- 
eisenbahnen nur den Zugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland, 
und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim 
bis Vlodrop (Liste: Niederlande B. 11) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.
	        
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