Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

Die durch die Königlich Preußischen Staatseisenbahnen betriebenen 
Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze: 
42. bei Grünthal bis Grünthal. 
43. bei Neusorge bis Halbstadt. 
44. bei Jägerndorf bis Jägerndorf. 
45. bei Troppau bis Troppau. 
46. bei Oderberg bis Oderberg. 
47. bei Goczalkowitz bis Dzieditz. 
48. bei Neuberun bis Oswiecim. 
III. Russischer Verwaltungen. 
Die durch die Verwaltung der russischen Südwestbahnen in der 
Richtung aus Rußland betriebenen Strecken von der russisch- 
österreichischen Grenze: 
49. bei Radziwilöw bis Brody. 
50. bei Woloczysk bis Podwoloczyska. 
51. bis Osterreichisch-Nowosielitza. 
C. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe der Bosnisch-Herzego- 
vinischen Staatsbahnen befinden. 
52. Gravosa (Gruz)—Landesgrenze bei Uskoplje. 
53. Landesgrenze bei Glapska-Landesgrenze bei Nagumangc. 
54. Landesgrenze bei Jgalo—Zelenika. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von österreichischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 96 bis und mit 110. 
Italien, Ziffer 8. 
Rußland, Ziffer 37, 38, 39, 40. 
Schweiz, Ziffer 19, 20. 
II. Ungarn. 
Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahn- 
verwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Ungarn 
oder in Österreich betrieben werden. 
1. Königlich Ungarische Staatseisenbahnen und die im Betriebe derselben 
stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme: 
der schmalspurigen Linie Garam-Berzencze—Selmeczbénya, 
der normalspurigen Lokalbahn Soroksär— Szt. Lörincz und 
der schmalspurigen Lokalbahn im Taracztal. 
2. Südbahngesellschaft (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die 
im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen.
	        
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