Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

 
 
 
5. Der Orléansbahn. 
6. Der Südbahn. 
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements 
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelien. 
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
10. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen 
Grenze. 
11. Der Gesellschaft des Médoc. 
Die Linien von lokaler Bedeutung: 
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
13. Von Marlieux nach Chátillon-sur-Chalaronne. 
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes 
(Gesellschaft des Médoc). 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbekrieb auswärtiger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Belgischer Verwaltungen. 
15. Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebene Strecke von 
der belgisch-französischen Grenze bei Doische bis Givet. 
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- 
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. 
17. Die von der Westflandrischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck. 
18. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von 
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch- 
französischen Grenze: 
19. bei Altmünsterol bis Petit-Croir. 
20. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt. 
21. bei Chambrey bis Moncel. 
22. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle. 
23. bei Amanweiler bis Batilly. 
24. bei Fentsch bis Audun-le-Roman.
	        
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