Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
um 
I 
Rubeln. Kopelen. 
  
(aus 154) 
aus 155 
aus 156 
aus 157 
aus 158 
Reichs-Gesetzbl. 
  
zogene Waren aus Schwarzblech, alle diese 
auch bemalt, außer den unter Punkt 2 dieser 
Nummer (154) fallenden 
Anmerkung zu Punkt 1. Eisernes Geschirr, 
emailliert, lackiert und mit einer Deckschicht über- 
zogen, wird nach diesem Punkte verzollt, auch wenn 
die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe als 
die übrige Fläche überzogen sind. 
Anmerkung siehe Nummer 11I. 
Draht: 
Anmerkung siehe Nummer 141. 
Drahtwaren: 
aus 1. aus Eisen oder Stahl: 
d) Kratzen und Kratzenbänder jeder Art. 
Anmerkung. Stecknadeln aus Eisen oder Stahl, 
nicht zum Schmucke bestimmt, auch mit Köpfen aus 
Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem, 
einfarbigem oder marmoriertem Glase, werden, so- 
fern sie nicht unter die für künstliche Steine vor- 
gesehene Tarifnummer fallen, wie Waren aus Eisen- 
oder Stahldraht nach Nummer 156 Punkt 1 des Tarifs 
verzollt, wenn ihre Länge einschließlich des Kopfes 2 ½ 
russische Zoll (6,35 cm) nicht übersteigt und wenn 
sie den den Zollämtern übersandten Mustersammlungen 
entsprechen. 
Anmerkung siehe Nummer 141. 
Nadeln aus Stahl oder Eisen: 
1. Nähnadeln und andere Nadeln jeder Art, 
außer den weiter unten genannten 
2. Nähmaschinennadeln 
Messerwaren jeder Art, außer den unter andere 
Nummern des Tarifs fallenden und den Maschinen- 
messern: 
 
1. Messerwaren jeder Art, ohne Rücksicht auf 
ihre Verwendung, aus schmiedbarem Gußeisen, 
1905. 
  
Pud 
Pud 
Pfund 
Pfund 
17 
  
1 — 
  
80 
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