344 Fünftes Kapitel.
Das war dreist. Konnte König Wilbelm ein solches Derfahren sich
bieten lassen? Mit einem eigenhändigen Randschreiben entsandte er seinen
Generaladjutanten, den General von Willisen, nach Kassel und kündigte
dem Kurfürsten, wenn er nicht jene Wahlverordnung zurücknähme, den
Abbruch der diplomatischen Beziehungen an. Der Kurfürst, aufs höchste
entrüstet über diesen Eingriff in seine Rechte, wie er meinte, ließ den
preußischen Abgesandten bis zur Unhäflichkeit lange in dem Dorzimmer
warten, dann nahm er den Brief entgegen, warf ihn, ohne ihn zu öffnen,
mit verächtlicher Handbewegung auf einen Seitentisch und fuhr den
General mit groben Worten an, als dieser seinen Auftrag ankündigte.
„Sehr sonderbar", sagte der Kurfürst in höchst gereiztem Tone, „daß der
König von Hreußen solche Schritte in einem andern Lande kritisieren will;
wird aber in seinem eigenen Lande bald viel Schlimmeres thun müssen.“
Mochmals wies Willisen darauf hin, daß es die Absicht des Königs sei, im
Falle der Ablehnung den diplomatischen Verkehr mit Kurhessen abzubrechen.
„Ich kann den König nicht hindern“, erwiderte der Kurfürst trotzig,
„aber es ist doch ein sonderbares Derfahren, Gesandte abberufen, weil in
inneren Fragen im Wachbarland nicht alles geschieht, was man vorschreibt."“
Unmittelbar danach setzte auch der Bundestag die bessische Wahlverordnung
außer Kraft. Zedoch nicht im geringsten änderte der Kurfürst
seine Baltung. Da befahl König Wilhelm das 4. (sächsische) und
7. (westfälische) Armeecorps in Warschbereitschaft zu setzen und forderte
als Sühne für den beleidigenden Empfang seines Gesandten die
sofortige Entlassung der kurhessischen Minister. Mit der Hand am
Schwerte stellte Hreußen sein Ultimatum. Noach wenig Tagen schon war
der Beschluß des Bundestages auf Herstellung der Derfassung von 1831
in Bessen fertig und das kurfürstliche Ministerium verabschiedet. Kurhessen
hatte seinen Rechtsfrieden wieder — aber doch nur auf kurze
Seit. Wohl war die Derfassung von 1851 eingeführt; durch Anderung
des Wahllgesetzes indes suchte der Kurfürst ein Gegengewicht zu schaffen.
Der LCandtag wurde berufen und nur der Entwurf des neuen Wallgesetzes
ihm vorgelegt. Er protestierte gegen die Sumutung, dies Gesetz
anzunebmen, verlangte vielmehr der Derfassung entsprechend die rechtzeitige
Dorlage des Budgets. Dieser Forderung stimmten die im Wai
berufenen Minister zu. Der Kurfürst war außer sich: auf der Stelle entließ
er das Ministerium und vertagte am 20. Movember den TLandtag
auf unbestimmte Seit.
Das hieß der Rechtsordnung, die Dreußen im Mai hergestellt hatte,
offen Hohn sprechen. An Hreußen wandten sich daher die Bäupter