Full text : Das Verwaltungsstreitverfahren.

Aummer  264

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14  Noemb.  1915

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44—  Der  Wahlmann

 
     

Beteranen-  z.  Krieger-Ver.
7682  Botendei  E.  B.
-:  Sonntag,  den
414.  Novemter  1916

Kalanmenkankt
im  Gasthaus  zum
Hammerwlet
wozu  freundl.  elnl
Der  Wablnas.

   

 

Bereimguns  vormn.
Insehöriger  d,  k.b.
dulau  Teib-Rete.

ie  Ablete  u  eres
Kemeraden  beren  Lohn#n  Gasteigen
Salmarbe  tter.  erlauden  wir  uns  Kenntnis
  zu  nehen  und  zur  Veerdlgung  am
Ponlag  3  Ut.=  einzuladen.  An
  pra  belm  Fahnen  Jaren

naschuß.

K.  1.  Germani!
Rofenheim.

Wir  erfüllen  hiemit  die  traurige
Pflichl,  die  geehrte  Mitgliedschaft
von  dem  erfolgten  Ableben  unseres
Miitglieres

Hertu  Johann  Vanelger
Tudgehilfe

in  Kenntnis  zu  sehen.  Die  Betrdizung
  findet  morgen  Sonntag,
  den  11.  Norember  nachmittags
  ½.3  Uhr  statt.  Zusammenkunft
  um  2  Uhr  im
Wereinslokale.

Früh  7  Uhr  werden  in  der
Stadtrfarrkis  che  drti  hl.  Messen
gelesen  für

Mathäus  Oswald
Arlegsfreiwilltger.
Um  zahlreiche  Beteiligung  ersucht
549#  Der  Ausschuß
Ur  ebeinadine  oen
Näharbeit

jeder  Arl,  Kleider,  Mäntel,  sertige

23  Herenhosen  usd  Knaben-=anzüge,
  Mäntel  u.  —

bet  belltaker  Barechnu

Marie  t  st  Nr.  5/1.

 

 

 

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Zähne  V.  2  Mk.  amn

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  und  Umurbenen  bel  ukbnsloeclinns.

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Auch  Zähne  ohne  Platte.
SOrechzest  von  3—1  Uhr.
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Die  Beilräge  für  den  Monat  Oktober  sind  am  Montag
den  15.,  Diens  tag,  den  16.  und  Mittwoch,  den  17.  Nov
vormittags  von  8—12  Uhr  und  nachmittags  von  2—5  Uhr  im
Kassalokal  (Mittertor)  einzubezahlen.  828

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Samstag,  13.,  Zonntag,  14.,  Montag,  15.  November

 

 

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Sonnkag,  14.  Meseiber  7915

Bekanntmachung.

Im  Konhkurse  über  das  vermêgen  des  FSahrradhänder
Seb.  Buchaner,  Nosenheim  ist  Schluhrerkeichnts  geeen  9  151
der  R.  K.  G.  auf  der  berichtsschreiberei  des  K  tsgerichts
Rosenheim  niedergelegt.

Nach  Abzug  der  Massekosten  und  Masseschulden  ist  ein  Betrag
  von  MIk.  354.91  verfügbar,  welcher  unter  die  nichtbevorrechtigten
  Eldubiger  mit  einem  Gesamtguthaben  von  M.  837231.01
zur  Verteilung  gelangt.

Der  Konkursverwalter:
Benseager,  Rechtsanwalt.

Bekanntmachung.

Betrey:  Aufruf  des  Landsturms.
Die  hier  wohnhaften  deutschen  Jünglinge,  die  im  Lause
dieses  Monats  das  17.  Lebensjahr  vollendet  haben  oder  vollenden
aben  sich  am  1.  oder  2.  des  kommenden  Monats  vormittags
von  10  bis  12  Uhr  im  Nathaus  Zimmer  Nr.  10  dahier  zur

7698

 

Landsturmrolle  anzumelden.

Die  Aufgerufen  sind  den  Militärstrafgesetzen  und  der
Disziplinar-Strafordnung  wie  die  Personen  des  Beurlaubten
standes  unterworfen  und  wird  unterlassene  oder  verspatete
meldung  bestraft.
Nosenheim,  den  8.  September  1913.
Stabtmagistrat.

Bekanntmachung.

K.  Staatsministerium  des  Innern.
Vollzug  der  BVO.  vom  28.  Oktober  1915  über  die  Regelung
der  Tartoffelrreise  betreffend.

Auf  Erund  der  §§  3  und  8  der  Bb.  vom  28  Ckhtober  1915
nber  die  Regelung  Ter  Kartoffelpreise  und  der  Bekanntmachung
des  Reichshanzlers  vom  28.  Ohtober  1915  (.Staatsanzeiger“
Ur.  254)  werden  die  Höchstpreise  für  Kartoffel  und  die  Suschläge
für  den  Weiterversiauf  um  Großhandel  und  im  Kleinhandel  mit

-ustimmung  des  Reichskanzlers  für  Bapern  wie  folgt  festgesetzt:
l.

Der  Höchstpreis  für  Kartoffeln  beim  Verkauf
durch  den  Kartoffelerzeuger  im  Großhandel  beträgt
  für  die  Tonne  (20  Str.)

Der  Suschlag  für  den  TDeitervernauf  durch  den  Großhandel
  ab  Verladestation  für  die  Tonne  (20  Str.)

11

61.—-4

4.—  4

Die  Köchstpreise  im  Kleinhandel  beim  Verkauf  von
1  Str.  und  mehr  auf  dem  Thochenmarkt  oder  ab  Derkaufsstelle
  des  Händlers,  beim  Derhauf  durch  den  Kartoffelerzeuger
  frei  Keller  des  Verbrauchers  betradgt  für
den  Sentner

Der  Kleinhandelhöchstpreis  beim  berkauf  von  Mengen
  unter  einem  Seniner  auf  dem  Wochenmarkt  oder
ab  Verltaufsstelle  des  Kändlers  beträgt  für  das  Pfund  4.2
für  5  Dfund

Bruchteile  aufgerundet  auf  volle  Pfennige.

III.

Die  Verweigerung  der  Abgabe  von  Mengen  unter  einem
Sentner  oder  über  §5  Pfund,  sowie  der  Verkauf  von  MKartoffeln
nach  Hohlmaß  ist  verboten.  c

Muünchen,  den  10.  November  1915.

Dr.  reiherr  von  Soden  ·  Fraunhofen.

Bekanntmachung.
Belreff:  bleischverhlaufsordnung;  hier  Suwage.

In  letzter  Seit  wurde  wiederholt  Klage  darüber  esührt.
daß  Uletzger  bei  verhauf  von  Sleisch  ungebührlich  viel  Knochen
35  Zuwage  geben,  die  sie  sich  zum  Sleischpreis  bezahlen  lasien.

Ein  solches  Vorgehen  kann  bei  den  gegenwaͤrtigen  hohen  Sleischpreisen
  nicht  gebilligt  werden.

Nachstehend  wird  daher  der  auf  die  Sleischzuwage  bezuͤgliche

#§  V  der  öleischverkaufsordnung  für  den  Stadtbezirt  Rosenheim
vom  23.  Juni  1905  zur  Kenntnisnahme  gebracht  mit  dem  Beifügen,
  da  Buwerhanlungen“  gegen  diese  Bestimmungen  nach
Art.  145  Pol.  St.  B.  gestraft  werden.

809

Die  Suwage  muß  von  der  begehrten  Sleischgattung  verabfolgt
  werden.  Sie  darf  nur  in  dem  zehnten  Teil  einer  —

Sleischabgabe  bestehen  und  diese  nicht  überschreiten,  muß  auch
brauchbar  und  in  jeder  bürgerlichen  Haushaltung  verwendbar  sein.

Als  Suwage  darf  verwendet  werden:

a)  beim  öleisch  von  Großvieh  der  Kopf,  der  Hals,  der
Wadschenhel.  dann  vom  Eingeweide  das  Herz,  die  Uieren,
das  Hirn,  die  Leber  und  die  Mlilz,

b)  beim  Kalbfleisch  der  -Kopf,

c)  beim  Schweinefleisch  der  Kopf  und  die  Süße.

Rosenheim,  12.  Uovember  1915.

Stadtmagistrat.

7496

 

 

Vom.  Fleischwarenfabrit
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J.  Weidner,  Stettin-G
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Aspen,  (Fetterpappey),
Linden,  Schwarzerlen,
Weiden,  (Felberer),

Pappeln
kanft  auch  in  dlesem  Jahre  zu  belen
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Veramzworilih  fur  den  tedaltlonellen  Tesl:  Arthur  8.  Mudloff.  —  Verantwortlich  für  Inserate:  E.  Wrosse.  —  Notatlonstruck  und  Verlog:  M.  Rledermayr,  sämtliche  in  Nolenhein.  1u—