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Nummer
Zollsatz für 1
des deutschen Benennung der Gegenstände Doppelzentner
allgemeinen Tarifes Mark
aus 545 Leder, einschließlich der Kernstücke, bei einem Reingewichte des Stückes
von mehr als 3 Kilogramm, zur Herstellung von Treibriemen, auf
Erlaubnisschein unter Überwachung der Verwendung 22
aus 546 Kalbleder, naturbraun, bei einem Reingewichte des Stückes von 1 bis
3 Kilogramm . . . . ... 25
aus 556 Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten oder aus
Häuten von Fischen oder Kriechtieren, mit anderen Sohlen als
Holzsohlen:
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1200 Gramm 90
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter 120
Anmerkung. Ausfütterungen, Besätze, Zierate und Zutaten
aller Art (Schnallen, Maschen, Quasten, Stickereien, Schnürriemen
usw.) aus anderen Stoffen, einschließlich Seide, jedoch ausgenommen
Pelzwerk, bleiben ohne Einfluß auf die Verzollung.
557 Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art, sowie aus
rohen enthaarten Häuten, auch mit Unterlagen oder Zwischenlagen
aus groben Gespinstwaren oder Filz 50
aus 560 Bind-, Schlag- und Nähriemen; Webervögel 50
Nitschelhosen (Laufleder, Manchons):
bei einem ) von 2 Kilogramm und darübr 50
Reingewichte )
des Stückes ) von weniger als 2 Kilogramm ............. ... 65
aus 580 Gespinstwaren in Verbindung mit Kautschukfäden; Gewebe aus Kaut-
schukfäden in Verbindung mit Gespinsten; alle diese, wenn die Ge-
spinstware oder das Gespinst besteht:
ganz oder teilweise aus Seide 90
aus anderen Spinnstosfen . .. 90
aus 588 Geflechte aus Stroh, Bast, Baumwurzeln, Binsen, Ginster, Gras;,
Holzwolle, Palmblatt, Seegras, Schilf oder anderen pflanzlichen
Flechtstoffen:
gebleicht, gefärbt . . .. 6
593 Sparterie.............................................. 80
Anmerkung. Unter Sparterie werden Geflechte aus Stroh
oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen (mit Ausnahme der Gespinst-
fasern) verstanden, die mit Pferdehaaren (laus Mähne oder Schweif)