Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeien Tarifes Franken
Decken (Bett- und Tischdecken, usw.), abgepaßt:
417 — ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit
bloß geknüpften Gewebefransen . . . ... 70.—
Anmerkung zu Nr. 417. Decken mit bloß angeknüpften oder
eingeknüpften Fransen sind nach dieser Nummer zu verzollen.
418 — mit Posamentier- oder Näharbeit . .. . . . .. 85.—
NB. zu Nr. 418. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus
einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schutze der
Ränder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näh-
arbeit zu behandeln.
Anmerkung zu den Nrn. 417 und 418. Leinene Bett.,
Tisch- und Küchenwäsche fällt je nach ihrer Bearbeitung unter die
Nrn. 417 oder 418.
419 Bänder . .. 40—
420 Posamentierwaren .. . . .. 40. —
421 Stickereien 150.—
422 Spitzen .... . . . .. 150.—
Seilerarbeiten:
423 — Stricke, Taue 12.—
424 — Netze . . .. 35.—
425 — andere 30.—
427 Gurten ... 30.—
428 Schläuche .. .. . .. . . . ... 30. —
Matten, Bodendecken und Teppiche aus Flachs, Hanf, Jute, Ramie,
Manilahanf und andern ähnlichen Spinnstoffen, sowie deren Ab-
fällen, auch mit eingefaßtem Rand oder mit Fransen:
429 nicht gewebt . ... 15.—
— gewebt:
43 — — aus Jute ... 35.—
431 — — andere 50.—