Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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Armee-Verordnungs-Dlatt.

Herausgegeben  vom  Kriegs-Minifterium.
2.  Sahrgang.  Berlin,  den  12.  Iuni  1868.  Nr.  16.

Sedrudt  und  in  Kommifflon  bei  &.  ©.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbucpendlung,  Kodftraße  69.

Der  vierteljährlihe  Pränumerationsprei®  bdiefes  Blattes  beträgt  20  Ggr.  Abonnirt  fann  werben:  außerhalb  bei  allen
Königlichen  Pofämtern  und  bei  den  Buchhandlungen,  In  Berlin  bei  ber  Erpebition,  Kochftaße  Nr.  69.

 

 

 

 

Nr.  152.
Betrifft  die  Hannoderige  Dffizier-Bittwen-Kaffe.

Bur  Requlirung  der  Witten»  Penfions  ‚  Berhältniffe  der  ehemals  Hannoverfhen  Dffiziere  und  Militair-Beamten
  befimme  Ih  hierdurch  Tyolgendee:
1)  die  Hannoverfhe  Offizier  Wittien-Kafie  beftcht  nad  den  für  fie  gegebenen  Statuten  für  ihre  gegen:

wärtigen  berechtigten  Intereffenten  fort.  Peptere  verbleiben  indeß  in  den  Penfions,  und  refp.  Beitragd-Kloffen,
  denen  fie  bei  auflöfung  der  Hannoverfhen  Armee  angehört  haben;  eine  Adcenfion  in  höhere
Klaffen  findet  nicht  nfchr  Statt.  Unverheiratheten,  fomie  Tinderlofen  und  folden  Wittiern,  deren  Kinder
bei  dem  Zode  des  Vaters  zum  Penfionsempfange  nicht  bere  tigt  fein  würden,  wird  der  Austritt  aus
der  Anftalt  geftattet.  Ein  Anfpruch  auf  Rüdgemahr  gezahlter  Beiträge  und  Einlagen  verbleibt  den  Aus,
fheidenden  nidt.
Durd  den  Eintritt  eines  Intereffenten  der  Hannoverfhen  Dffizier-Wittmen-Lafle  in  die  Dienfte  einer
dem  Norddeutfchen  Bunde  angehörigen  Regierung  toird  deffen  zeig  u  gedadhter  Kaffe  nicht  alterirt;
dagegen  findet  die  Beftimmung  des  8.  26  der  Statuten  vom  3.  Yuli  1762  auf  alle  in  die  Dienfte  einer
fremden  Regierung  eingetretenen  Mitglieder  Anwendung.
Den  Interefjenten  der  Denen  Dffizier-Wittwen-Kaffe  ift  der  gleichzeitige  Eintritt  in  die  Preußifche
Militair-Wittwen-Penfiond-Anftalt  nad)  Maßgabe  des  Statuts  der  Ichteren  geftattet.
Die  Verwaltung  wird  von  einem  möglihft  nad  den  ftatutarifchen  Borfehriften  jufammen  zu  Iependen
Direltorium  von  7  Mitgliedern  geführt;  die  Dberauffiht  Abt  der  jedesmalige  Tommandirende  General
des  10.  Armee-orps  aus.
Statuten-Aenderungen,  in@befondere  Erhöhungen  der  Penflonsfäge,  fowie  Verwendung  deö  Kapital-Bermögen®
  zu  den  laufenden  Ausgaben  find  Weiner  Genehmigung  vorbehalten.

Berlin,  den  16.  April  1868.

9%.  Wilhelm.

(g983-)  v.  Roon.

Berlin,  den  30.  Mai  1868.
BVorftehende  Allerhöhfte  Kabinets-Drdre  wird  mit  dem  Hinzufügen  zur  Kenntnig  der  Armee  gebracht
bah  das  Direltorium  der  Hannoverfhen  Dffizier-Wittmen-Kaffe  feinen  Sig  in  der  Stadt  Sannover  haben
toırd.

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An  das  Kriege-Minifterium.

In  den  Ungelegenheiten  der  gedadhten  Kaffe  findet  direkter  Verkchr  zwifhen  bem  Direltorium  und

den  Intersfienten  Statt.  den  Gefug
ie  bereit8  vorliegenden  Gefuche  ehenald  Hannoverfher  Offiziere  um  Aufnahme  in  die  Breußifce
Militeir-  Wittmen-  Benfiond»  Anflalt  werden  le  auf  so  des  nen  3  der  Alehöcten  Over
Maßgabe  der  Unträge  in  dem  am  1.  Juli  d.  I.  anhebenden  Aufnahmetermine  ihre  Erledigung  finden.
Kriegs:  Minifterlum.
dv.  Roon.

No.  234/4.  68.  W.