Nummer
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ungarischen Benennung der Gegenstände gramm
Tarifs Kronen
für 1 Kilogramm
b) Bestecke und Löffel, auch Besteckhefte im Stückgewichte von
10 Gramm oder darunter . . . . . .. .. . . . . .. . . . .. .. . ... 12.—
d) andere Arbeiten, mit Ausnahme des in Silber Gefasster echten
Diamant= oder Perlenschmucks, ferner mit Gold plattierte
Silberarbeiten (Doubléware)
1. mit Gold plattierte Silberarbeiten (Doubléware 10.—
2. andere, bei einem Stückgewichte:
e#) von mehr als 1000 Gemmm. 12.—
6) von mehr als 750 Gramm bis 1000 Gramm . . .. 13.—
9) von mehr als 400 Gramm bis 750 Gramm 14.—
4) von mehr als 250 Gramm bis 400 Gramm. 15.—
e) von 250 Gramm oder daruntere 16.—
Anmerkung. Glatte Schüsseln, Teller, Kasserollen, Saucièren
und Champagnerkühler ohne Rücksicht auf das Stückgewicht 12.—
(aus 573/578) Instrumente (mit Ausnahme der zur Klasse XLI
des allgemeinen Tarifs gehörigen und der musikalischen
Instrumente):
573 Instrumente, chirurgische, und andere medizinische Instrumente:
a) aus Glas 1.20
b) aus anderen Materialien. 1.50
574 Instrumente, mathematische und physikalisbhe 1.50
Anmerkung. Die im Artikel XI, JZ. 1 des Zolltarifgesetzes
gewährte Zollfreiheit für Präzisionsinstrumente zu wissenschaftlichen
Zwecken wird nicht nur öffentlichen Anstalten, sondern im vertrags-
mäßigen Verkehr auch anderweitig bewilligt, wenn der Beziehende durch
eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachweist, daß das ein-
zuführende Instrument zu seinen wissenschaftlichen Arbeiten bestimmt
ist, nicht aber zum Gewerbebetrieb, zur Ausübung berufsmäßiger Praxis
oder zum Handel dienen soll.
aus 575 Instrumente, optische:
aus a) Zwicker, Brillen, Lorgnetten und andere Augengläser:
1. in Fassungen, mit Ausnahme solcher aus Edelmetallen 5.50