Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

K  10.  149

vom  24.  März  1883  mit  dem  Hinweis  darauf  beschieden,  daß  unter  den  obwaltenden
Verhältnissen  eine  erfolgreiche  Aufnahme  des  erforderlichen  Bedarfes  in  das  Staatsbudget
nicht  ausführbar  erscheine.  In  den  Landraths-Abschieden  vom  5.  Mai  1884,  vom  27.  Februar
  1885  und  vom  19.  April  1887  wurden  die  wiederholten  Anregungen  durch  die  Bezugnahme
  auf  obigen  Bescheid  abgelehnt.  Der  jüngste  Antrag  des  Landrathes  wird  damit  begründet,
  daß  eine  Vorlage  in  Bezug  auf  die  Uebernahme  der  Dotation  der  Anstalt  auf
Centralfonds  nunmehr  Aussicht  auf  Erfolg  habe.

Der  Landrath  hat  die  Anhaltspunkte  nicht  bezeichnet,  auf  Grund  deren  eine  Vorlage
in  Bezug  auf  die  Uebernahme  der  Dotation  der  Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt  auf  Centralfonds
  nunmehr  beim  Landtage  Aussicht  auf  Erfolg  haben  sollte;  die  seitherigen  Verhandlungen
  des  Landtages  jedoch,  aus  welchen  zunächst  eine  derartige  Schlußfolgerung  zu  ziehen
wäre,  rechtfertigen  eine  solche  Annahme  nicht.

Wir  vermögen  deshalb  auch  dermalen  der  gestellten  Bitte  keine  weitere  Folge
zu  geben.

3.  Den  Beschlüssen  des  Landrathes  bezüglich  der  Errichtung  einer  zweiten  sechskursigen
  Kreisrealschule  in  München  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.  Wir  beauftragen
  hiernach  die  Kreisregierung,  Kammer  des  Innern,  von  Oberbayern,  die  erforderlichen
  Einleitungen  zum  weiteren  Vollzuge  dieser  Beschlüsse  zu  treffen  und  dem  k.  Staatsministerium
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schul-Angelegenheiten  seinerzeit  baldthunlichst  die
veranlaßten  Vorlagen  zur  schulaufsichtlichen  Würdigung  zu  unterbreiten.

4.  Der  Landrath  hat  die  Mittel  zur  Ausstellung  eines  vierten  Bezirks-Kulturingenieurs
  bewilligt  und  hiedurch  den  weiteren  Ausbau  der  Organisation  des  kulturtechnischen
Dienstes  für  den  Regierungsbezirk  von  Oberbayern  in  anerkennenswerther  Weise  gefördert.

Diesem  Beschlusse  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung  ertheilt  und  verweisen  in
dieser  Beziehung  auf  die  an.  die  k.  Regierung,  Kammer  des  Innern,  von  Oberbayern,  ergangene
  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  vom  26.  November  v.  Js.
Nr.  17009.

5.  Die  Beschlüsse  des  Landrathes  bezüglich  einer  Erweiterung  der  Kreis-Irrenanstalt
Gabersee  wurden  bereits  verbeschieden;  in  dieser  Hinsicht  wird  auf  die  von  dem  k.  Staatsministerium
  des  Innern  an  die  k.  Regierung,  Kammer  des  Innern,  von  Oberbayern  ergangene
  Entschließung  vom  19.  Januar  lfd.  Is.  Nr.  854  verwiesen.