K 10. 149
vom 24. März 1883 mit dem Hinweis darauf beschieden, daß unter den obwaltenden
Verhältnissen eine erfolgreiche Aufnahme des erforderlichen Bedarfes in das Staatsbudget
nicht ausführbar erscheine. In den Landraths-Abschieden vom 5. Mai 1884, vom 27. Februar
1885 und vom 19. April 1887 wurden die wiederholten Anregungen durch die Bezugnahme
auf obigen Bescheid abgelehnt. Der jüngste Antrag des Landrathes wird damit begründet,
daß eine Vorlage in Bezug auf die Uebernahme der Dotation der Anstalt auf
Centralfonds nunmehr Aussicht auf Erfolg habe.
Der Landrath hat die Anhaltspunkte nicht bezeichnet, auf Grund deren eine Vorlage
in Bezug auf die Uebernahme der Dotation der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt auf Centralfonds
nunmehr beim Landtage Aussicht auf Erfolg haben sollte; die seitherigen Verhandlungen
des Landtages jedoch, aus welchen zunächst eine derartige Schlußfolgerung zu ziehen
wäre, rechtfertigen eine solche Annahme nicht.
Wir vermögen deshalb auch dermalen der gestellten Bitte keine weitere Folge
zu geben.
3. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Errichtung einer zweiten sechskursigen
Kreisrealschule in München ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. Wir beauftragen
hiernach die Kreisregierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, die erforderlichen
Einleitungen zum weiteren Vollzuge dieser Beschlüsse zu treffen und dem k. Staatsministerium
des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten seinerzeit baldthunlichst die
veranlaßten Vorlagen zur schulaufsichtlichen Würdigung zu unterbreiten.
4. Der Landrath hat die Mittel zur Ausstellung eines vierten Bezirks-Kulturingenieurs
bewilligt und hiedurch den weiteren Ausbau der Organisation des kulturtechnischen
Dienstes für den Regierungsbezirk von Oberbayern in anerkennenswerther Weise gefördert.
Diesem Beschlusse haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in
dieser Beziehung auf die an. die k. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, ergangene
Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 26. November v. Js.
Nr. 17009.
5. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich einer Erweiterung der Kreis-Irrenanstalt
Gabersee wurden bereits verbeschieden; in dieser Hinsicht wird auf die von dem k. Staatsministerium
des Innern an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern ergangene
Entschließung vom 19. Januar lfd. Is. Nr. 854 verwiesen.