Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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§ 98. 
Diese Verordnung tritt für die Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika und Kamerun 
zu dem von dem Gouverneur eines jeden dieser Schutzgebiete zu bestimmenden 
Zeitpunkt, im übrigen am 1. April 1906 in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. · 
Gegeben Berlin im Schloß, den 27. Februar 1906. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten. 
  
 
	        
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