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Nummer Zollsatz
des deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen # 1 Doppelzentner
Tarifs. Mark.
223 Ton einschließlich der Porzellanerde (Kaolin) und Lehm aller Art, auch
gebrannt, gemahlen oder geschlemmt;) Schamotte- und Dinasmörtel frei
224 Farberden (auch Kreide), roh, sowie als rohe Farberden verwendbare
Abfälle und Nebenerzeugnisse der Industrie; Graphit, roh (in Stücken),
gemahlen oder geschlemmt.................. frei
226 Kieselgur (Infusorienerde), Quarz, Quarzsand; Feuersteine, roh, auch
geschreckt oder gemahen frei
227 Kalk, kohlensaurer, Magnesit, Dolomit, Witherit, Strontianit, auch
gebrannt) Kalk, gebrannter, gelöscht; Kalkmörtel; Kalk, natürlicher
phosphorsauter.................... frei
Anmerkung zu Nr. 234 des allgemeinen Tarifs. Unter Nr. 234
fallen auch rohe oder bloß roh behauene Werksteine. Unter bloß roh behauenen
Steinen werden solche verstanden, welche lediglich eine Bearbeitung mit dem
Zweispitz (Spitzhammer) oder mit dem Spitzmeißel zeigen, wie solche erfolgt, um
von dem Stein überflüssige Teile abzuschlagen und ihn zur Versendung geeignet
zu machen. ·
236 Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe ,anderweit im allgemeinen
Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt,
gemahlen oder gereinigt; Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden,
eim und dergleichen) zu Formerarbeitten frei
aus 243 Pech aller Art mit Ausnahme des Steinkohlenpechs) Pechsatz (Rück-
stand von der Pechbereitung)j pechartige Rückstände von der Destillation
der Mineralöle, soweit sie im Wasser untersinken) Torfteer, Holzteer
und Dagget (Daggert, Birkenterr frei